Übersichtsplan
Die Stadtvertretung der Stadt Friedland hat in der Sitzung vom 18.10.2023 den Satzungsbeschluss zur Satzung über die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Südliche Stadterweiterung an der Woldegker Chaussee - Gymnasium“ der Stadt Friedland gefasst. Die Änderungssatzung tritt mit Ablauf des 27.10.2023 in Kraft.
Die Lage des Planbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Alle Interessierten können die Satzung sowie Begründung nebst Anlagen im Rathaus der Stadt Friedland, Amt für Bau und Ordnung, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Alle Unterlagen können zudem auf der Homepage amt.friedland-mecklenburg.de unter Bürgerinfo Stadt Friedland, Bauleitplanung, Bauleitplanung Stadt Friedland, 10. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 „Südliche Stadterweiterung an der Woldegker Chaussee - Gymnasium“, eingesehen werden.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Friedland geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese Außenbereichssatzung in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Friedland, den 27.10.2023