Der Herbst ist bereits in vollem Gange, das Laub ist noch nicht vollständig gefallen und erscheint noch in den buntesten Farben. Fußgänger und Fahrradfahrer sind in dieser Zeit besonders darauf angewiesen sicheren Fußes ihr Ziel zu erreichen.
Dabei können alle Grundstückseigentümer/innen mithelfen, indem das Laub der Bäume, Hecken und Sträucher regelmäßig von den anliegenden Fuß-/Radwegen (vgl. Straßenreinigungssatzung) entfernt wird.
Danach hält der Winter Einzug mit Schneeregen, Schnee und Eisglätte. Um rutschfreie und saubere Fuß-/ Radwege für Fußgänger und Fahrradfahrer in den winterlichen Monaten einzuhalten, bitten wir alle Eigentümer, der Winterdienstpflicht nachzukommen (vgl. Winterdienstsatzung).
Um dies für alle Nutzer zu gewährleisten, finden in den nächsten Monaten vermehrt Außendienstkontrollen mit dem Schwerpunkt Straßenreinigung und Winterdienst statt.