Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Friedland hat in ihrer Sitzung am 06.11.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der ehemaligen Gemeinde Brohm vom 2.06.1996 gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der ehemaligen Gemeinde Brohm vom 02.06.1996 in der Veröffentlichungsfrist vom 09.12.2024 bis einschließlich 08.01.2025 auf der Homepage des Amtes Friedland: https://amt.friedland-mecklenburg.de unter dem Menüpunkt „Ortsrecht Stadt Friedland“ sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene über den Menüpunkt „Gesamtsuche“ veröffentlicht.
Zusätzlich kann der Entwurf im Bauamt der Stadt Friedland‚ Riemannstraße 42‚ 17098 Friedland eingesehen werden.
| Dienstag: | 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr |
| Mittwoch: | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an a.walter@friedland-mecklenburg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Friedland den 19.11.2024