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Neue Friedländer Zeitung
Ausgabe 11/2025
Amtliche Mitteilungen
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Hinweis vom Einwohnermeldeamt:

Gültigkeitsprüfung Ihrer Dokumente (Personalausweis / Reisepass)

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

bitte überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob Sie noch im Besitz eines gültigen Dokumentes sind. Hierbei ist es ausreichend, wenn eines Ihrer Dokumente (Personalausweis oder Reisepass) die Gültigkeit besitzt.

Bitte achten Sie darauf, stets vor Ablauf der Gültigkeit, ein neues Dokument zu beantragen, da gemäß § 1 Absatz 1 Personalausweisgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz ab dem Alter von 16 Jahres verpflichtet sind, einen gültigen Ausweis zu besitzen. Wie oben erwähnt, ist diese Ausweispflicht auch mit einem gültigen Reisepass erfüllt.

Ist die Neuausstellung eines Dokumentes nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen, was unnötig zusätzliche Kosten für Sie bedeutet. Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis liegt aktuell bei 10,00 Euro.

Vorsorglich weisen wir Sie auch darauf hin, dass eine unterlassene oder verspätete Beantragung eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 Personalausweisgesetz darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Was wird für eine Antragstellung eines neuen Dokumentes benötigt:

ein aktuelles, digitales Passbild, welches zu einer Gebühr von 5,00 Euro auch im Einwohnermeldeamt aufgenommen werden kann

Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass

Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde

für Antragsteller unter 24 Jahren die Gebühr in Höhe von 22,80 Euro / für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren die Gebühr in Höhe von 37,00 Euro (Barzahlung oder Kartenzahlung möglich)

In besonderen Fällen gibt es die Möglichkeit der Befreiung von der Ausweispflicht. Die Voraussetzungen hierfür sind in § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz geregelt. Hierzu zählen:

Personen, die dauerhaft unter Betreuung stehen

handlungs- und einwilligungsunfähige Personen, die von einer Person mit notarieller Vollmacht vertreten werden

Personen, die dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind und eine Pflegestufe zugewiesen haben.

Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Was wird für die Antragstellung einer Ausweispflichtbefreiung benötigt:

schriftlicher Antrag

einen Nachweis, dass Sie nicht allein am öffentlichen Leben teilnehmen können (z.B. durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes etc.)

Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass

Beantragung durch eine Vertreterin oder eines Vertreters zusätzlich:

einen Nachweis der Vertretungsmacht (z.B. durch eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis)

ein gültiges Dokument der Vertreterin oder des Vertreters (z.B. durch Personalausweis oder Reisepass)

Für die Befreiung von der Ausweispflicht werden keine Gebühren erhoben.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung, bitte nutzen Sie hierzu folgende Kontaktmöglichkeiten:

Postalisch oder zu den allgemeinen Sprechzeiten persönlich: Amt Friedland, Riemannstraße 42, 17098 Friedland

Per E-Mail: meldestelle@friedland-mecklenburg.de

Telefonisch: 039601/277-47, Frau Schmidt oder 039601/277-46, Frau Pagel

Amt Friedland, Einwohnermeldeamt