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Neue Friedländer Zeitung
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Stadtvertretersitzung am 06.12.2023

Bekanntmachung

Hiermit veröffentliche ich die Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Stadtvertretersitzung am 06.12.2023:

Beschluss-Nr.: VII-127-23

Die Stadtvertretung beschließt den vorliegenden Sitzungsplan für die Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse für das Jahr 2024.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-121-23

Die Stadtvertretung Friedland beauftragt den Bürgermeister, sich bei den zuständigen Behörden und Ministerien dafür einzusetzen, dass auf der Kreuzung Neubrandenburger Straße (B197) - Woldegker Chaussee (L281) ein Kreisverkehr und ein straßenbegleitender Radweg an der L281 Richtung Woldegk errichtet wird.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-136-23

Die Stadtvertretung beschließt den städtebaulichen Vertrag zwischen der Biogas Friedland GmbH & Co. KG hinsichtlich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16a „Erweiterung Biogaspark Friedland – Schwarzer Weg“.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-073-23

Die Stadtvertretung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 a „Erweiterung Biogaspark Friedland – Schwarzer Weg“ zur Kenntnis und beschließt die Abwägung entsprechend beigefügter Anlage. Die Stadtvertretung beschließt nach erneuter Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde die Änderung der Kompensationsfläche entsprechend beigefügter Unterlagen. Die Unterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 a werden dahingehend geändert und hiermit als Satzung beschlossen.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-055-23

Die Stadtvertretung beschließt die Aufnahme eines Wiedervorlagesystems für Beschlussvorlagen. Dazu ist von der Verwaltung in der Vorlage zu den jeweiligen Beschlussvorlagen eine Tabelle mit einer Wiedervorlage ja/nein und ein angemessener Termin zur Berichterstattung aufzunehmen. Die Stadtvertreter erhalten einen Zugang zum Beschlussprogramm, sodass eine selbstständige Suchfunktion möglich ist. Eine Berichterstattung erfolgt zum jeweiligen beschlossenen Wiedervorlagetermin innerhalb des Berichts des Bürgermeisters.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Ines Prösch
Büro Stadtvertretung