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Neue Friedländer Zeitung
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Versteigerung

Beglaubigte Abschrift

Aktenzeichen 611K 17/24

Neubrandenburg, 20.11.2024

Amtsgericht Neubrandenburg

Terminsbestimmung:

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Friedland Blatt 20117

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Einfamilienhaus, Parkstraße 8, eingeschossig, teilunterkellert, tlw. ausgebautes Dachgeschoss, Bj. ca. 1900, geringfügig modernisiert; Stall- und Scheunenteil; Wohn-/Nutzfläche: 75 rn2 und 52 m2); Schuppen, ehemalige Garage; es besteht erheblicher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf.;

Verkehrswert:

27.700,00 €

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Grünland;

Verkehrswert:

2.100,00 €

Weitere Informationen unter www.zvg.com

Ansprechpartner des_Gläubigers für Interessenten:

ECOVIS Grieger Mallisen & Partner mbH, Tel: 0381/649-221

Der Versteigerungsvermerk ist am 29.04.2024 in das Grundbuch eingetragen worden-

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungseriöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Ver-steigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Langhoff
Rechtspflegerin

Beglaubigt