Die Stadtvertretung der Stadt Friedland hat mit Beschluss vom 06.11.2024 den Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Juni 2024 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Der Änderungsbereich ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 3,7 ha und erstreckt sich auf die Flurstücke 165, 166 (tlw.) und 167/3 (tlw.) der Flur 50 sowie die Flurstücke 21/2, 21/12 und 23/1 der Flur 9 in der Gemarkung Friedland. Der Änderungsbereich umfasst Flächen für die Landwirtschaft sowie Gewerbegebiets- und Industriegebietsflächen.
Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 38 „Photovoltaik an der FIM - Schwarzer Weg“ der Stadt Friedland gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung, Stand Juni 2024, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 03.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025
auf der Internetseite des Amtes Friedland unter dem Pfad https://amt.friedland-mecklenburg.de/ti-friedland-6/index.php sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Fachbereich II, Zimmer 2.12 der Stadt Friedland, Riemannstraße 42, 17098 Friedland während folgender Dienststunden möglich:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:30 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 17:30 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:30 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
Der Vorhabenstandort umfasst Ackerflächen, die weitestgehend intensiv bewirtschaftet werden.
Die hier vorhandenen Sandböden sind durch ein geringes landwirtschaftliches Produktionsvermögen mit einem geringen Speichervermögen und guten Versickerungseigenschaften gekennzeichnet.
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Boden |
Die Versiegelungen erfolgen nahezu ausschließlich im Bereich bisher intensiver Nutzungen.
Die mit der Planung verbundenen Neuversiegelungen werden im Rahmen des Eingriffs-Ausgleichs-Konzeptes kompensiert.
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Fläche |
Im Geltungsbereich befinden sich keine groß-flächigen Oberflächengewässer oder Gewässer II. Ordnung.
Das Niederschlagswasser kann überwiegend vollständig und ungehindert im Boden versickern.
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Wasser |
Das Klima in Friedland ist gemäßigt.
Vom Untersuchungsgebiet selbst geht keine Belastung der Luftqualität aus. Temporär kann es zu Belastungen durch landwirtschaftliche Tätigkeiten kommen (Staub, Geruch).
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft |
Das Plangebiet weist aufgrund seiner Lage und landwirtschaftliche Vornutzung eine leichte Vorbelastung bezüglich des Biotopbestandes und der Eignung als Lebensraum für Tiere auf.
Die vorhandenen Biotope sind zum Großteil anthropogenen Ursprungs.
Um die Betroffenheit von den nach Anhang IV FFH streng geschützten Pflanzen und Tieren im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu prüfen, wurde im Zuge der Umweltprüfung ein aktueller Artenschutzfachbeitrag angefertigt.
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt |
Für den Vorhabenstandort ergibt sich durch seine Vorprägung als Ackerbaufläche lediglich eine geringe Bedeutung für den Natur- und Landschaftsraum.
Als Teil der Agrar- und Kulturlandschaft ist der Planungsraum typisch für intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Die Sichtbarkeit von Anlagenbestandteilen der Freiflächenphotovoltaikanlage ist grundsätzlich in der offenen Landschaft erst mit zunehmender Entfernung bzw. in der unmittelbaren Nähe zur Anlage zu erwarten.
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild |
Die dem Geltungsbereich nächstgelegene Wohnbebauung befinden sich südwestlich in ca. 300 m Entfernung.
Die Trafostationen werden in ausreichender Entfernung zum nächstgelegenen Wohngebäude errichtet.
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung |
Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Bodendenkmale.
Baudenkmale sind ebenso nicht bekannt.
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter |
Internationale und nationale Schutzgebiete werden durch die vorliegende Planung und die umliegenden Flächen nicht berührt und befinden sich außerhalb der Wirk-raumes des geplanten Vorhabens.
Das Europäische Vogelschutzgebiet DE_2347-401 „Großes Landgrabental, Galenbecker und Putzarer See“ liegt ca. 2 km nördlich des Geltungsbereichs.
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung |
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere - nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung der Stadt Friedland elektronisch an a.walterl@friedland-mecklenburg.de übermittelt werden. Alternativ können die Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Friedland ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen müssen.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 28.02.2025 bis zum 04.04.2025 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite der Stadt Friedland (https://amt.friedland-mecklenburg.de/ti-friedland-6/index.php) veröffentlicht.
Friedland, den 11.02.2025
gez. Frank NieswandtBürgermeister | (Dienstsiegel) |
Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches