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Neue Friedländer Zeitung
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Schlussfeststellung im Bodenordnungsverfahren Schönbeck

Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt

Mecklenburgische Seenplatte

- Flurneuordnungsbehörde -

Das Bodenordnungsverfahren Schönbeck, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, wird gem. § 149 Flurbereinigungsgesetz in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Landwirtschaftsanpassungsgesetz mit folgender Feststellung abgeschlossen:

  1. Die Ausführung des Bodenordnungsplans ist erfolgt.

  2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren zu berücksichtigen sind.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind damit erledigt.

Gemäß § 149 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz wird die Teilnehmergemeinschaft aufgelöst.

Ggf. noch bestehende Rechte und Pflichten der Teilnehmergemeinschaft wurden von der Gemeinde Schönbeck übernommen.

Die Gemeinde Schönbeck und die Stadt Friedland haben die in § 150 FlurbG aufgeführten Verfahrensunterlagen erhalten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach erfolgter Bekanntmachung Widerspruch beim Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120 (Haus G), 17033 Neubrandenburg, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Neubrandenburg, den 24.01.2025