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Neue Friedländer Zeitung
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 7/96 „Windpark Treptower Feld“ (Stand 02/2025)

Quelle: Ingrada – basemap/BKG 2022

hier:

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 7/96 „Windpark Treptower Feld“ nebst Begründung und Darstellung des Plangebietes Stand 02/2025, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 07.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025

auf der Internetseite des Amtes Friedland unter https://amt.friedland-mecklenburg.de/ti-friedland-6/index.php sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Bauamt der Stadt Friedland, Riemannstraße 42, 17098 Friedland während der Sprechzeiten möglich:

Montag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

von 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

von 13:00 Uhr - 17:30 Uhr

Mittwoch

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

von 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

Es liegen derzeit keine umweltbezogenen Informationen hinsichtlich der Aufhebung der Satzung vor.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Friedland elektronisch an a.walter@friedland-mecklenburg.de übermittelt werden. Alternativ können die Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Friedland ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 28.02.2025 bis zum 04.04.2025 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite der Stadt Friedland (https://amt.friedland-mecklenburg.de/ti-friedland-6/index.php) veröffentlicht.

Friedland, den 17.02.2025

gez. Frank Nieswandt

Bürgermeister
(Dienstsiegel)

Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches