Das Einwohnermeldeamt des Rathauses informiert über eine Anpassung der Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Die neuen Gebühren sind am 07. Februar 2026 in Kraft getreten.
Seit diesem Datum gelten folgende Gebührensätze:
| • | Personalausweis für Antragstellende ab 24 Jahren: | 46,00 Euro |
| • | Personalausweis für Antragstellende unter 24 Jahren: | 27,60 Euro |
(Bundesgesetzblatt Teil I, ausgegeben zu Bonn am 06.02.2026, Nr. 31)
Wir bitten alle Bürger:innen, die neuen Gebühren bei der Beantragung von Ausweisdokumenten zu berücksichtigen.