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Neue Friedländer Zeitung
Ausgabe 3/2023
Amtliche Mitteilungen
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Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Teilnahme an dieser Umfrage 

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft sich an der Umfrage zu beteiligen. Aufgrund der Art der Fragestellung und der Zielsetzung der Umfrage ist eine komplett anonyme Umfrage leider nicht möglich. Es kann zumindest nicht ausgeschlossen werden, dass über die Kombination Ihrer Antworten eine Personenbeziehbarkeit hergestellt werden kann. Durch Abgabe Ihres Umfragebogens willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten im Rahmen der Auswertung dieser Umfrage verarbeiten und die Ergebnisse der Auswertung verwenden. Die Teilnahme an dieser Umfrage ist freiwillig, daher geben wir Ihnen ausreichend Zeit, sich für oder gegen eine Teilnahme und die Abgabe dieses Bogens zu entscheiden.

Empfänger der Daten

Die Umfrage erfolgt, weil unser Ziel ist, möglichst alle Einwohner des Amtes Friedland kommunikativ zu erreichen. Die eingereichten Antworten fließen in die Planung mit ein, welche Kommunikationsformen zukünftig genutzt werden. Die Daten werden durch Personen, die an der Umgestaltung mitwirken (u. a. Mitarbeiter des Amtes Friedland, des Ausbildungsförderungszentrum Friedland e. V. und der Koordinierungsstelle für Gesundheitsförderung des Landkreises MSE) verarbeitet. Eine Übermittlung der Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.

Zweck und Rechtsgrundlage

Die Daten auf dem Umfragebogen werden von uns zum Zwecke der Durchführung (u. a. Auswertung, Kontaktaufnahme) dieser Umfrage erhoben und verarbeitet, welche wir im Rahmen der Suche nach geeigneten Kommunikationsformen durchführen. Ihre Daten werden auf Basis Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 a DS-GVO verarbeitet. Die Abgabe der Einwilligung erfolgt dabei konkludent durch die Teilnahme an der Umfrage und der Angabe Ihrer Kontaktdaten unter Punkt 5.

Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck „Kommunikation im Amt Friedland“ nicht mehr erforderlich sind. Eine Löschung erfolgt zudem, wenn Sie Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widerrufen. Dies gilt nur für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Erklärung des Widerrufs noch eine Personenbeziehbarkeit besteht. Sofern eine Zuordnung Ihrer Antworten zu Ihrer Person nicht mehr möglich ist, kann Ihr Umfragebogen auch nicht mehr gesondert gelöscht werden. In diesem Fall besteht keine Verpflichtung dazu, alle Umfragebögen zu löschen. In Ihr Recht auf informelle Selbstbestimmung wird in diesem Fall nicht eingegriffen, da es an der hierfür notwendigen Verarbeitung von personenbezogenen Daten fehlt.

Hinweise zu Ihren Rechten als Betroffener soweit eine Personenbeziehbarkeit herbeizuführen ist

Auf die Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bezüglich der verarbeiteten personenbezogenen Daten der betroffenen Person weisen wir an dieser Stelle hin. Rechtsgrundlage hierfür sind die Art. 15 ff. DS-GVO. Des Weiteren weisen wir auf Ihr Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde Mecklenburg-Vorpommern hin.