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Neue Friedländer Zeitung
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Stadtvertretersitzung am 15.03.2023

Bekanntmachung

Hiermit veröffentliche ich die Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Stadtvertretersitzung am 15.03.2023.

Beschluss-Nr.: VII-017-23

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 der ehemaligen Gemeinde Genzkow mit seinen Anlagen fest.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-018-23

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland erteilt dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2018 der ehemaligen Gemeinde Genzkow und somit für das Haushaltsjahr 2018 uneingeschränkt Entlastung.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-019-23

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland stellt den Jahresabschluss der ehemaligen Gemeinde Genzkow für das Haushaltsjahr 2019 mit seinen Anlagen fest.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-020-23

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland erteilt dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2019 der ehemaligen Gemeinde Genzkow und somit für das Haushaltsjahr 2019 uneingeschränkt Entlastung.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-023-23

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland stellt den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens für das Haushaltsjahr 2018 mit seinen Anlagen fest.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-024-23

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland erteilt dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2018 des Städtebaulichen Sondervermögens und somit für das Haushaltsjahr 2018 uneingeschränkt Entlastung.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-025-23

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland stellt den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens für das Haushaltsjahr 2019 mit seinen Anlagen fest.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-026-23

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland erteilt dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2019 des städtebaulichen Sondervermögens und somit für das Haushaltsjahr 2019 uneingeschränkt Entlastung.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-007-23

Die Stadtvertretung stimmt der vorliegenden Vorschlagsliste für die Schöffen am Amts- und Landgericht Neubrandenburg gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz zu.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-0008-23

Die Stadtvertretung wählt auf der Grundlage des § 156 Abs. 2 und 3 der Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit der Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Friedland für die Dauer der Wahlperiode als weitere Vertreter der Stadt Friedland Frau Anna Enenkel und Herrn Matthias Noack in die Verbandsversammlung des WAZ Friedland.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-012-23

Die Stadtvertretung Friedland beschließt für die Gerätewarte der Freiwilligen Feuerwehr Friedland am Standort Friedland eine Aufwandsentschädigung von 60 Euro pro Monat ab dem 01.04.2023 für drei Gerätewarte.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-036-23

Die Stadtvertretung Friedland beschließt den durch die aktiven Kameraden der Gemeinde- und Ortsfeuerwehr Friedland auf der Mitgliederversammlung vom 07.01.2023 gewählten Kameraden Herrn Stephan Drews mit Wirkung vom 15.03.2023 für die jeweilige Dauer als Gemeindewehrführer Friedland (2029) und als Ortswehrführer Friedland (2024) zum Ehrenbeamten auf Zeit zu benennen.

Die entsprechenden Aufwandsentschädigungen sollen Herrn Drews rückwirkend ab dem

01.01.2023 gezahlt werden.

Die Stadtvertretung Friedland beschließt den durch die aktiven Kameraden der Ortsfeuerwehr Friedland auf der Jahreshauptversammlung am 17.02.2023 gewählten Kameraden Pierre Peters mit Wirkung vom 15.03.2023 für die Dauer von 6 Jahren als stellvertretenden Ortswehrführer Friedland zum Ehrenbeamten auf Zeit zu benennen.

Die entsprechende Aufwandsentschädigung soll Herrn Pierre Peters rückwirkend ab dem 01.01.2023 gezahlt werden.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-009-23

Die Stadtvertretung nimmt die eingegangenen Hinweise zur Kenntnis und beschließt die Abwägung entsprechend beigefügter Anlage. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohn- und Mischgebiet Am Brink“ wird dahingehend geändert und als Satzung beschlossen.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-001-23

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) die Annahme einer Sachspende für die Bereitstellung eines Schlauchbootes für die Freiwillige Feuerwehr Friedland:

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-025-23

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) die Annahme einer Sachspende für den Umbau von Heizkörpern/Verlegung von Heizungsrohren im Umkleideraum der Freiwilligen Feuerwehr Friedland:

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Ines Prösch
Büro Bürgermeister