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Neue Friedländer Zeitung
Ausgabe 3/2023
Amtliche Mitteilungen
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Hunde an die Leine!

Für alle Hunde gilt in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 31. Juli auf öffentlichen Land- Feld- und Waldwegen die Leinenpflicht. Wildtiere brauchen in dieser Zeit besonderen Schutz und sollten keinen Störungen ausgesetzt werden. Bodenbrüter wie zum Beispiel Enten, Gänse, Wiesenpieper, Fasane, Kiebitze und Lerchen beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Andere Tiere wie Rehe sind hochtragend und können bei einer auftretenden Gefahr nur noch schwer die Flucht ergreifen. Einige Tierarten wie Hasen oder Schwarzwild ziehen ihren Nachwuchs bereits groß. Stöbernde Hunde können die brütenden, aufziehenden oder gebärenden Wildtiere stören und so die Nachkommen gefährden. Daher sind Hundehalter aufgefordert, Rücksicht zu nehmen und die Hunde nicht frei herumlaufen zu lassen.

Ordnungsamt