Übersichtsplan (Geobasisdaten: © GeoBasis-DE/M-V 2022 Geofachdaten: © Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
Die Stadtvertretung der Stadt Friedland in der Sitzung vom 15.03.2023 den Satzungsbeschluss zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohn- und Mischgebiet Am Brink“ gefasst. Die Änderungssatzung tritt mit Ablauf des 31.03.2023 in Kraft.
Die Lage des Planbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Alle Interessierten können die Satzung sowie Begründung nebst Anlagen im Rathaus der Stadt Friedland, Amt für Bau und Ordnung, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Alle Unterlagen können zudem auf der Homepage www.amt.friedland-mecklenburg.de unter Bürgerinfo Stadt Friedland, Bauleitplanung, Bauleitplanung Stadt Friedland, 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 5 „Wohn- und Mischgebiet Am Brink“, eingesehen werden.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Friedland geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese Außenbereichssatzung in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Friedland, 31.03.2023