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Neue Friedländer Zeitung
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Friedland über die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Friedland

Die Stadtvertretung hat in der Sitzung vom 15.06.2022 für den in der Ausgrenzung gekennzeichneten Änderungsbereich den Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte mit Datum vom 29.07.2022 (NFZ 07/2022).

Der räumliche Geltungsbereich ist der folgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Abb. Ausgrenzung

Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 108 ha und erstreckt sich auf die Flurstücke 4 (tlw.) und 5 der Flur 51, die Flurstücke 1, 2, 3, 4/2, 5, 6, 7, 8 und 9 der Flur 52, die Flurstücke 3/1 (tlw.), 5/2 (tlw.) und 9 der Flur 53 sowie das Flurstück 16/1 der Flur 54 in der Gemarkung Friedland. Der Änderungsbereich umfasst Flächen für die Landwirtschaft.

Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage westlich der B 197“ der Stadt Friedland gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung, Stand Januar 2024, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024

auf der Internetseite des Amtes Friedland unter dem Pfad https://amt.friedland-mecklenburg.de sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Bauamt der Stadt Friedland, Riemannstraße 42, 17098 Friedland während folgender Sprechzeiten möglich:

Dienstag

09:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr – 17:30 Uhr

Mittwoch

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag

13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

  1. Eingegangene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
  2. Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

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Die im gesamten Plangeltungsbereich betroffenen Flurstücke weisen eine geringe Bodengüte auf.

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Aufgrund der derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung sind die wesentlichen Bodenfunktionen innerhalb des Geltungsbereiches in durchschnittlich ausgeprägt.

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Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind innerhalb des Geltungsbereiches keine Bodendenkmale oder Verdachtsflächen bekannt.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

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Der Bau des Solarparks führt zu einer Überschirmung der Fläche, die im Rahmen der Eingriffsregelung als Versiegelung zu betrachten ist.

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Die Versiegelungen erfolgen nahezu ausschließlich im Bereich bisher intensiver Nutzungen.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

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Im Geltungsbereich befinden sich keine großflächigen Oberflächengewässer oder Gewässer II. Ordnung.

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Durch den Geltungsbereich verläuft der EG-WRRL berichtpflichtige „Walkmühlengraben“ (Wasserkörpernummer ZALA-0900).

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Wasser

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

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Das Klima in Friedland ist gemäßigt.

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Vom Untersuchungsgebiet selbst geht keine Belastung der Luftqualität aus. Temporär kann es zu Belastungen durch landwirtschaftliche Tätigkeiten kommen (Staub, Geruch).

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

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Das Plangebiet weist aufgrund seiner Lage und landwirtschaftliche Vornutzung eine leichte Vorbelastung bezüglich des Biotopbestandes und der Eignung als Lebensraum für Tiere auf.

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Die vorhandenen Biotope sind zum Großteil anthropogenen Ursprungs.

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Um die Betroffenheit von den nach Anhang IV FFH streng geschützten Pflanzen und Tieren im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu prüfen, wurde im Zuge der Umweltprüfung ein aktueller Artenschutzfachbeitrag angefertigt.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft

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Für den Vorhabenstandort ergibt sich durch seine Vorprägung als Ackerbaufläche lediglich eine geringe Bedeutung für den Natur- und Landschaftsraum.

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Als Teil der Agrar- und Kulturlandschaft ist der Planungsraum typisch für intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen.

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Die Sichtbarkeit von Anlagenbestandteilen der Freiflächenphotovoltaikanlage ist grundsätzlich in der offenen Landschaft erst mit zunehmender Entfernung bzw. in der unmittelbaren Nähe zur Anlage zu erwarten.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Landschaft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

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Die dem Geltungsbereich nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in 70 m Entfernung, angrenzend an den westlichen Bereich des Planungsraumes.

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Etwa 130 Meter südlich des östlichen Endes des Planungsraumes befindet sich ebenfalls eine Wohnbebauung.

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Nach dem derzeitigen Stand der Technik sind Reflexionen und Blendwirkungen aufgrund von Antireflexionsschichten ausgeschlossen.

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Westlich grenzt das Plangebiet an eine Ferienhausanlage.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

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Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Bodendenkmale.

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Baudenkmale sind ebenso nicht bekannt.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

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Internationale und nationale Schutzgebiete werden durch die vorliegende Planung und die umliegenden Flächen nicht berührt und befinden sich außerhalb der Wirk-raumes des geplanten Vorhabens. Negative Auswirkungen auf Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sind somit ausgeschlossen.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere – nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung der Stadt Friedland elektronisch an a.enenkel@friedland-mecklenburg.de übermittelt werden. Alternativ können die Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 19. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Friedland ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen müssen.

Friedland, 22.03.2024

Frank Nieswandt
Bürgermeister