Die Stadtvertretung der Stadt Friedland hat mit Beschluss vom 13.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage östlich der B 197“ der Stadt Friedland in der Fassung vom Dezember 2023 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 49,0 ha und umfasst die Flurstücke 165, 166 (tlw.) und 167/3 (tlw.) der Flur 50 sowie die Flurstücke 1 (tlw.), 2 (tlw.) und 7/2 (tlw.) der Flur in der Gemarkung Friedland.
Abb. Ausgrenzung
Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhang, Stand Dezember 2023, einschließlich der nachfolgend benannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 02.04.2024 bis zum 03.05.2024
auf der Internetseite des Amtes Friedland unter dem Pfad https://amt.friedland-mecklenburg.de sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht. Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Bauamt der Stadt Friedland, Riemannstraße 42, 17098 Friedland während folgender Sprechzeiten möglich:
| Dienstag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr – 17:30 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 13:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden | ||
| - | Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen sind im Planungsraum nicht bekannt. | |
| - | Innerhalb des Plangebietes sind keine Böden mit hoher Bedeutung als Lebensraum für Flora und Fauna vorhanden. | |
| - | Aufgrund der derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung sind die wesentlichen Bodenfunktionen innerhalb des Geltungsbereiches in durchschnittlicher ausgeprägt. | |
| - | Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind innerhalb des Geltungsbereiches keine Bodendenkmale oder Verdachtsflächen bekannt. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Boden |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche | ||
| - | Der weitaus überwiegende Teil der Flächeninanspruchnahme des Vorhabens beinhaltet durch die geplante Anlage von Grünland auf den unversiegelten Flächen des Plangebietes eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung. | |
| - | Die mit der Planung verbundenen Neuversiegelungen werden im Rahmen des Eingriffs-Ausgleichs-Konzeptes kompensiert. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Fläche |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser | ||
| - | Im Geltungsbereich befinden sich keine großflächigen Oberflächengewässer oder Gewässer II. Ordnung. | |
| - | Das Niederschlagswasser kann überwiegend vollständig und ungehindert im Boden versickern. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Wasser |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Luft und Klima | ||
| - | Das Klima in Friedland ist gemäßigt. | |
| - | Vom Untersuchungsgebiet geht keine Belastung der Luftqualität aus. Temporär kann es zu Belastungen durch landwirtschaftliche Tätigkeiten kommen (Staub, Geruch). | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt | ||
| - | Das Plangebiet weist aufgrund seiner Lage und landwirtschaftliche Vornutzung eine leichte Vorbelastung bezüglich des Biotopbestandes und der Eignung als Lebensraum für Tiere auf. | |
| - | Die vorhandenen Biotope sind zum Großteil anthropogenen Ursprung. | |
| - | Um die Betroffenheit von den nach FFH Anhang IV streng geschützten Pflanzen und Tieren im Zusammenhang mit dem Vorhaben zu prüfen, wurde ein aktueller Artenschutzfachbeitrag angefertigt. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Biotoptypenkartierung |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild | ||
| - | Für den Vorhabenstandort ergibt sich durch seine Vorprägung als Ackerbaufläche lediglich eine geringe Bedeutung für den Natur- und Landschaftsraum. | |
| - | Als Teil der Agrar- und Kulturlandschaft ist der Planungsraum typisch für intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen. | |
| - | Die Sichtbarkeit von Anlagenbestandteilen der Freiflächenphotovoltaikanlage ist grundsätzlich in der offenen Landschaft erst mit zunehmender Entfernung bzw. in der unmittelbaren Nähe zur Anlage zu erwarten. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung | ||
| - | Die dem Geltungsbereich nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in direkter Nachbarschaft, angrenzend an den westlichen Bereich des Planungsraumes. | |
| - | Etwa 130 Meter südlich des östlichen Endes des Planungsraumes befindet sich ebenfalls eine Wohnbebauung. | |
| - | Nach dem derzeitigen Stand der Technik sind Reflexionen und Blendwirkungen aufgrund von Antireflexionsschichten ausgeschlossen. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | ||
| - | Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Bodendenkmale. | |
| - | Baudenkmale sind ebenso nicht bekannt. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | ||
| - | Internationale und nationale Schutzgebiete werden durch die vorliegende Planung und die umliegenden Flächen nicht berührt und befinden sich außerhalb der Wirkraumes des geplanten Vorhabens. | |
| hierzu liegen vor: | Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung |
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere – nach Einschätzung der Stadt nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Friedland elektronisch an a.enenkel@friedland-mecklenburg.de übermittelt werden. Alternativ können die Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Friedland ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Friedland, 22.03.2024