durch den Notvorstand der Stadt Friedland
| Termin: | 11.04.2025 |
| Uhrzeit: | 14.00 Uhr |
| Ort: | Betriebshof LWB Brandt Goralski in Brohm |
Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zu dem Jagdbezirk Brohm gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Die Eigentumsflächen sind mit aktuellen Grundbuchauszügen nachzuweisen.
| • | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| • | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
| • | Wahl Protokollführer/in |
| • | Bericht Vorstand |
| • | Bericht Kasse |
| • | Bericht Kassenprüfer |
| • | Entlastung Vorstand |
| • | Wahl Vorstand |
| • | Sonstiges |
Anmerkung:
Es gilt die Mustersatzung der Jagdgenossenschaft. In der Versammlung kann sich jeder Jagdgenosse durch eine natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehe-/Lebenspartner oder Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung schriftlich beizubringen. Bei gemeinschaftlichem Eigentum kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden, deshalb ist einer der Eigentümer von den übrigen zur Stimmabgabe zu bevollmächtigen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als 2 Jahre sein.