Titel Logo
Neue Friedländer Zeitung
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Hiermit gebe ich die im öffentlichen Teil der Stadtvertretung am 13.03.2024 gefassten Beschlüssen bekannt:

Beschluss-Nr.: VII-008-24

Die Stadtvertretung beschließt die Unterzeichnung des Letter of Intent - die Absichtserklärung zur interkommunalen Zusammenarbeit in folgenden Bereichen:

-

Aufbau eines regionalen Wasserstoffnetzes „G3“ Grüne Gewerbegebiete

-

Gemeinsame Vermarktungs- und Ansiedlungsstrategie G3 Grüner Gewerbegebiete sowie Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-

Beschluss-Nr.: VII-026-24

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland gibt zur Wahl des Ortswehrführers der Ortsfeuerwehr Stadt Friedland dem Kameraden Stephan Drews die Zustimmung.

Der Kamerad Stephan Drews wird mit Wirkung vom 26.01.2024 zum Ehrenbeamten der Stadt Friedland ernannt und in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode von sechs Jahren berufen.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-

Beschluss-Nr.: VII-027-24

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland gibt zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Stadt Friedland dem Kameraden Pierre Peters die Zustimmung.

Der Kamerad Pierre Peters wird mit Wirkung vom 26.01.2024 zum Ehrenbeamten der Stadt Friedland ernannt und in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode von sechs Jahren berufen.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-

Beschluss-Nr.: VII-028-24

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland gibt zur Wahl des Ortswehrführers der Ortsfeuerwehr Eichhorst-Genzkow dem Kameraden Marcel Holz die Zustimmung.

Der Kamerad Marcel Holz wird mit Wirkung vom 01.03.2024 zum Ehrenbeamten der Stadt Friedland ernannt und in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode von sechs Jahren berufen.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-

Beschluss-Nr.: VII-029-24

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland gibt zur Wahl des stellv. Ortswehrführers der Ortsfeuerwehr Eichhorst-Genzkow dem Kameraden Sven Hübner die Zustimmung.

Der Kamerad Sven Hübner wird mit Wirkung vom 01.03.2024 zum Ehrenbeamten der Stadt Friedland ernannt und in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode von sechs Jahren berufen.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-

Beschluss-Nr.: VII-030-24

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland gibt zur Wahl des Ortswehrführers der Ortsfeuerwehr Brohm dem Kameraden Ferdinand von Brandenstein-Zeppelin die Zustimmung.

Der Kamerad Ferdinand von Brandenstein-Zeppelin wird mit Wirkung vom 01.03.2024 zum Ehrenbeamten der Stadt Friedland ernannt und in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode von sechs Jahren berufen.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-

Beschluss-Nr.: VII-031-24

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland gibt zur Wahl der stellv. Ortswehrführerin der Ortsfeuerwehr Brohm der Kameradin Kirsten Schmidt die Zustimmung.

Die Kameradin Kirsten Schmidt wird mit Wirkung vom 01.03.2024 zur Ehrenbeamtin der Stadt Friedland ernannt und in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode von sechs Jahren berufen.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-

Beschluss-Nr.: VII-032-24

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland gibt der Entlassung der Kameradin Birgit Schmidt aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellv. Gemeindewehrführerin der Stadt Friedland vom 13.03.2024 ihre Zustimmung.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-

Beschluss-Nr.: VII-033-24

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland gibt der Entlassung der Kameradin Birgit Schmidt aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Wehrführerin der Ortsfeuerwehr Brohm mit Wirkung vom 13.03.2024 ihre Zustimmung.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-

Beschluss-Nr.: VII-034-24

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland gibt der Entlassung des Kameraden Matthias Gosse aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellv. Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Brohm mit Wirkung vom 13.03.2024 ihre Zustimmung.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-

Beschluss-Nr.: VII-016-23

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) die Annahme von folgenden aufgeführten Spenden zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr in Eichhorst:

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-

Beschluss-Nr.: VII-021-24

Die Stadtvertretung beschließt die Änderung der Organisationsstruktur der Kernverwaltung der Stadt Friedland von einem vier- auf ein zweigliedriges Ämtermodell.

Die Änderung der Organisationsstruktur erfolgt vorerst für die Dauer von 3 Jahren und ist nach 18 Monaten auszuwerten.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-

Beschluss-Nr.: VII-022-24

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland beschließt die Änderung der Eintrittspreise ab der Saison 2024 wie folgt:

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-

Beschluss-Nr.: VII-017-24

Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister Möglichkeiten zu eruieren, die Fernwärme und das Fernwärmenetz wieder in kommunales Eigentum zu überführen.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-

Beschluss-Nr.: VII-007-24

Die Stadtvertretung beschließt die Aufstellung der Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 7/96 Windpark Treptower Feld.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-

Beschluss-Nr.: VII-009-24

Die Stadtvertretung nimmt den Vorentwurf 2023 zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz „Vorranggebiete Windenergieanlagen“ zur Kenntnis und beschließt beigefügte Stellungnahme.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-

Beschluss-Nr.: VII-075-23

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland beschließt:

  1. Der Planentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2024 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans, einschließlich der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-

Beschluss-Nr.: VII-076-23

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland beschließt:

  1. Der Planentwurf des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage westlich der B 197“ wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2023 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage westlich der B 197“ einschließlich der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-

Beschluss-Nr.: VII-077-23

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland beschließt:

  1. Der Planentwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplans wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2023 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplans, einschließlich der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-

Beschluss-Nr.: VII-078-23

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland beschließt:

  1. Der Planentwurf des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage östlich der B 197“ wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2023 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage östlich der B 197“ einschließlich der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-