Die Stadtvertretung hat in der Sitzung vom 10.05.2023 den Beschluss zur Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 16a – Erweiterung Biogaspark Friedland – Schwarzer Weg gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich ist der Übersichtskarte zu entnehmen. Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 4/2 (teilweise), 4/3, 6/3 (teilweise) der Flur 9, Gemarkung Friedland.
Der Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 16a – Erweiterung Biogaspark Friedland – Schwarzer Weg und die Begründung liegen vom
01.06.2023 bis zum 04.07.2023
im Rathaus des Amtes Friedland, Riemannstraße 42, 17098 Friedland, zu folgenden Sprechzeiten
| Di. | 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr |
| Mi. | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Do. | 13:00 - 16:00 Uhr |
öffentlich aus. Einsicht in alle Unterlagen kann im Amt für Bau und Ordnung, Z. 2.12, genommen werden. Eine Einsichtnahme außerhalb der Sprechzeiten ist nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich.
Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
| • | Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange | |
| - | Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense/ Mittlere Peene“ vom 17.01.2023 mit Hinweisen zu Gewässer 2. Ordnung und zum verrohrten Graben Z 40 außerhalb des Plangebietes und Hinweisen zur eventuellen Gewässernutzung durch Einleitung |
| - | Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom 14.03.2023 mit folgenden Belangen aus den einzelnen Fachbehörden |
| • | untere Naturschutzbehörde mit Hinweis zur Erarbeitung einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag | |
| • | untere Wasserbehörde mit Hinweisen zum Wasserhaushaltsgesetz, zur Entsorgung des Niederschlagwassers und zu Gewässer 2. Ordnung | |
| • | untere Bodenschutzbehörde mit Hinweisen zum Bundesbodenschutzgesetz und Landesbodenschutzgesetz, Hinweisen zum Umweltbericht mit den zu berücksichtigenden Bodenschutzbelangen und eine Empfehlung eine Bodenkundliche Baubegleitung vornehmen zu lassen | |
| - | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 23.02.2023 mit Hinweisen, das das Plangebiet im Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft liegt und Anmerkungen, was zu beachten, Hinweise zu möglichen Kompensationsmaßnahmen bei Gewässern 2. Ordnung und Hinweise zur genehmigten Biogasanlage nach BImSchV und zu Abstandsempfehlungen nach dem KAS 18-Leitfadens |
| - | Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V vom 10. Februar 2023 mit Hinweis auf mögliche Munitionsfunde in Mecklenburg-Vorpommern und der Empfehlung, eine Kampfmittelbelastungsauskunft einzuholen |
| - | Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland vom 24.02.2023 mit Hinweisen zur Aufstellung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages, zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanz und zur Überprüfung der Umsetzung der ursprünglich festgesetzten Kompensationsmaßnahmen |
Die Begründung einschließlich Umweltbericht und den Anlagen des Entwurfs zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 16a „Erweiterung Biogaspark Friedland – Schwarzer Weg“ der Stadt Friedland beinhaltet folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| • | Umweltbericht | |
| 1. | Wesentliche Auswirkungen auf das Klima |
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| Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Klimas als Folge der geplanten Bebauung kommen wird. |
| 2. | Wesentliche Auswirkungen auf den Boden |
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| Im Zuge der Errichtung der Bebauung kommt es anlagebedingt zu Eingriffen in den Boden. Im Zuge der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 16a „Erweiterung Biogaspark Friedland Schwarzer Weg“ der Stadt Friedland erfolgt keine Mehrversiegelung gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan. Die GRZ von 0,8 wird beibehalten. |
| 3. | Wesentliche Auswirkungen auf die Fläche |
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| Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Fläche als Folge der geplanten Bebauung kommen wird. |
| 4. | Wesentliche Auswirkungen auf das Wasser |
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| Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Grundwassers als Folge der geplanten Bebauung kommen wird. Durch den Bebauungsplan ergeben sich keine direkten Auswirkungen auf Oberflächengewässer. |
| 5. | Wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen |
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| Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16a „Erweiterung Biogaspark Friedland Schwarzer Weg“ der Stadt Friedland werden keine gesetzlich geschützten Biotope beansprucht und verändert. |
Informationen zu Amphibien, Reptilien, Fledermäusen, xylobionten Käfern und Vögeln gemäß artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sind konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:
| VM1 | Gehölzrodungen |
| Der Gehölzbestand an der Straße Schwarzer Weg bleibt weitgehend erhalten (eine Zufahrt). | |
| Gehölzrodungen werden auf das absolut notwendige Maß begrenzt und nur außerhalb der Vogelbrutzeit durchgeführt, d.h. im Zeitraum 1. Oktober bis 1. März, oder nach einem Besiedlungsausschluss durch einen Sachverständigen. | |
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| VM2 | Freiflächenbeanspruchung |
| Die Freiflächen werden von der Feldlerche auch zur Brut genutzt (Bodenbrüter). Eine Beanspru- | |
| chung dieser Flächen ist nur außerhalb der Brutzeit der Art möglich, d.h. im Zeitraum 15. August | |
| bis 10. März. Alternativ können im März beginnend Vergrämungsmaßnahmen umgesetzt wer- | |
| den, z.B. dauerhafte Schwarzbrache (häufiges grubbern) oder Aufstellen von Holzpflöcken (2 m | |
| hoch und in 10 m Abstand) mit Flatterband (3 m lang) ab März. | |
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| VM3 | Kleingewässer im Plangebiet |
| Das Kleingewässer und das Röhricht bleibt weitgehend erhalten (mind. 0,3 ha) bzw. wird in die | |
| geplante Grünfläche integriert. Müssen Teile des Kleingewässers beansprucht werden, ist durch | |
| einen Sachverständigen zuvor eine Besiedlungsprüfung erforderlich, auf deren Grundlage eine | |
| Bauzeitenregelung oder andere geeignete Vermeidungsmaßnahmen getroffen werden. | |
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| VM4 | Kleintierfreundliche Freiflächenpflege |
| Die Mahd von Grünflächen erfolgt extensiv (1 bis 2 mal pro Jahr) und mit kleintierfreundlicher Technik. Um den Einfluss auf die Fauna durch den Einsatz der Mähtechnik zu verringern, wird eine schonende Mähtechnik eingesetzt, ohne Mähaufbereiter und ohne Mulchgerät. Die Schnitthöhe muss mehr als 8 cm (10 - 12 cm) betragen. Damit werden bodennah lebende Insekten und Spinnen, aber auch Wirbeltiere wie Reptilien und Amphibien deutlich besser geschont als bei tieferem Schnitt. Der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln ist unzulässig. | |
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| VM5 | Vermeidung von Störungen durch Lichtemissionen der Außenbeleuchtung |
| Die Emissionen der Straßen-/Wegebeleuchtung und Außenbeleuchtung werden auf das notwendige Maß reduziert und es werden insekten-/fledermausfreundliche Lichtquellen verwendet. | |
| Kunstlicht kann Auswirkungen auf lichtsensible Organismen haben, z. B. Einschränkung bzw. Veränderungen der Aktionsradien und des Nahrungsangebots, der Räuber-Beute-Beziehungen. Beleuchtungen sollten deshalb so gering wie möglich gehalten werden. Attraktiv auf Insekten wirkt Licht im Ultraviolettbereich. Grundsätzlich gilt je geringer der Ultraviolett- und Blauanteil einer Lampe ist, desto kleiner sind die Auswirkungen auf die Organismen. Im weißen Lichtspektrum ist warmweißes Licht mit einer Farbtemperatur | |
Weitere Minimierungsmöglichkeiten des Einflusses von Lichtemissionen:
| - | Quecksilberdampf-Hochdrucklampen wirken anziehend auf Insekten und sind abzulehnen |
| - | Beleuchtung aufeinander abstimmen (keine unnötigen Mehrfachbeleuchtungen) |
| - | Beleuchtungszeiten den saisonalen Gegebenheiten anpassen |
| - | Beleuchtungsdauer und Lichtstärke auf das funktional Notwendigste reduzieren |
| - | unterbrochene Beleuchtung, kein Dauerlicht, Lichtpulse so kurz wie möglich, Dunkelphasen dazwischen so lang wie möglich (ggf. Bewegungsmelder) |
| - | Abweichen von den Beleuchtungsnormen an Orten, an denen die Sicherheit auch mit weniger Kunstlicht gewährleistet werden kann |
| - | zielgerichtetes Licht - Licht soll nur dahin gelangen, wo es einen funktionalen Zweck erfüllt |
| - | Streulicht vermeiden - Lichtwirkung nur auf die zu beleuchtende Fläche (z. B. kleiner Grenzaustrittswinkel, Leuchten sorgfältig platzieren und ausrichten, ggf. Abschirmungen und Blendschutzvorrichtungen einrichten, möglichst niedrige Masthöhen, Grundausrichtung von oben nach unten |
| - | Insektenfallen vermeiden durch rundum geschlossene Leuchten |
CEF-Maßnahmen
| CEF1 | Ersatzbruthabitat für die Feldlerche und Ersatznahrungshabitat |
| Die verbleibende Freifläche (mind. 3 ha) zwischen dem Plangebiet und den Zuckerteichen wird als Ersatzbruthabitat für die Feldlerche und als Ersatz-Nahrungshabitat für weitere betroffene Vogelarten und als terrestrisches Teilhabitat für Amphibien offengehalten, d.h. als Brachfläche erhalten (Selbstbegrünung) und einmal im Jahr gemäht und/oder gegrubbert. Die Bearbeitung erfolgt einmal jährlich zwischen 15. August und 15. November. Das Befahren oder eine anderweitige Nutzung ist untersagt. | |
Bei Durchführung der o. g. Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen kann dem Eintreten einschlägiger Verbotstatbestände des § 44 Abs.1 BNatSchG effektiv begegnet werden. Das Vorhaben ist somit nach den Maßgaben BNatSchG zulässig.
| 6. | Wesentliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild |
| Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als Folge der geplanten Bebauung kommen wird. |
| 7. | Wesentliche Auswirkungen auf den Menschen |
| Informationen, dass keine erheblichen Belastungen durch Lärm-und Geruchsbelästigungen für die angrenzenden Kleingarten-/Mischbauflächen bei einem ordnungsgemäßen Gebrauch erwartet werden. |
| 8. | Wesentliche Auswirkungen Kultur und sonstige Sachgüter |
| Im Plangebiet befindet sich das (blaue) Bodendenkmal „Fundplatz-Nr.1 (Friedland):Graben“, welches in der Denkmalliste des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte eingetragen ist. |
| Informationen über die Genehmigungspflicht von Bodeneingriffen im Bereich von Bodendenkmalen. |
Die Begründung mit Umweltbericht des Entwurfs zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 16a „Erweiterung Biogaspark Friedland – Schwarzer Weg“ der Stadt Friedland enthält als Anlagen beziehungsweise nimmt Bezug auf:
| • | Kartierungen, Fachbeiträge und Gutachten | |
| - | Biotoptypenkartierung mit Stand vom Februar 2023 |
| - | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Stand von April 2023 mit Angaben zu Amphibien, Reptilien, Fledermäusen, xylobionten Käfern und europäischen Vogelarten |
| - | Entwässerungsplanung Anlagenerweiterung Biogasanlage Friedland mit Stand von April 2023 |
Zusätzlich zur Auslegung im Rathaus ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet auf der Homepage amt.friedland-mecklenburg.de unter Bürgerinfo Stadt Friedland, Bauleitplanung, Bauleitplanung Stadt Friedland, 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 16a – Erweiterung Biogaspark Friedland – Schwarzer Weg eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Friedland, 26.05.2023