Abb. Übersichtslageplan
Abb. Räumlicher Geltungsbereich der 10. Änderung
Die von der Stadtvertretung der Stadt Friedland in der öffentlichen Sitzung am 08.09.2021 und 27.04.2022 gefassten Beschlüsse VII-068-21 (Aufstellungsbeschluss), VII-036-22 (Auslegungsbeschluss) zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Südliche Stadterweiterung an der Woldegker Chaussee - Gymnasium“ wurden mit Beschluss VII-040-23 am 10.05.2023 aufgehoben. Das Verfahren wird mit geändertem Inhalt neu geführt.
Die Stadtvertretung hat in der Sitzung vom 10.05.2023 den Beschluss zur Aufstellung und Auslegung des Entwurfs zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Südliche Stadterweiterung an der Woldegker Chaussee- Gymnasium“ neu gefasst.
Der neue Geltungsbereich beinhaltet zwei Abgrenzungen: die Teilfläche WA 9 sowie die Versorgungsanlage Elektrizität mit Verkehrsfläche.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Der räumliche Geltungsbereich ist den folgenden Karten zu entnehmen.
Der Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Südliche Stadterweiterung an der Woldegker Chaussee - Gymnasium“ liegt vom
01.06.2023 bis zum 04.07.2023
im Rathaus des Amtes Friedland, Riemannstraße 42, 17098 Friedland, zu folgenden Sprechzeiten
| Di. | 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr |
| Mi. | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Do. | 13:00 - 16:00 Uhr |
öffentlich aus. Einsicht in alle Unterlagen kann im Amt für Bau und Ordnung, Z. 2.12, genommen werden. Eine Einsichtnahme außerhalb der Sprechzeiten ist nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich.
Zusätzlich zur Auslegung im Rathaus ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet auf der Homepage amt.friedland-mecklenburg.de unter Bürgerinfo Stadt Friedland, Bauleitplanung, Bauleitplanung Stadt Friedland, 10. Änderung B-Plan Nr. 2 „Südliche Stadterweiterung an der Woldegker Chaussee – Gymnasium“ eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Friedland, 26.05.2023