Titel Logo
Neue Friedländer Zeitung
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Friedland über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Abb. Ausgrenzung

B-Plan „Photovoltaikanlage westlich der B197“

Die Stadtvertretung hat in der Sitzung vom 15.06.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage westlich der B197“ beschlossen. Die Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte mit Datum vom 29.07.2022 (NFZ 07/2022).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der folgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 108 ha und umfasst die Flurstücke 4 (tlw.) und 5 der Flur 51, die Flurstücke 1, 2, 3, 4/2, 5, 6, 7, 8 und 9 der Flur 52, die Flurstücke 3/1 (tlw.), 5/2 (tlw.) und 9 der Flur 53 sowie das Flurstück 16/1 der Flur 54 in der Gemarkung Friedland.

Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand April 2023, liegen vom

01.06.2023 bis zum 04.07.2023

im Rathaus der Stadt Friedland, Riemannstraße 42, 17098 Friedland, zu folgenden Sprechzeiten

Di.

09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr

Mi.

09:00 - 12:00 Uhr

Do.

13:00 - 16:00 Uhr

öffentlich aus. Einsicht in alle Unterlagen kann im Amt für Bau und Ordnung, Z. 2.12, genommen werden. Eine Einsichtnahme außerhalb der Sprechzeiten ist nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich.

Zusätzlich zur Auslegung im Rathaus ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet auf der Homepage amt.friedland-mecklenburg.de unter Bürgerinfo Stadt Friedland, Bauleitplanung, Bauleitplanung Stadt Friedland, Bebauungsplan „Photovoltaikanlage westlich der B197“ sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Friedland, 26.05.2023

gez. Frank Nieswandt
Bürgermeister