Abb. Ausgrenzung
Die Stadtvertretung hat in der Sitzung vom 15.06.2022 für den in der Ausgrenzung gekennzeichneten Änderungsbereich den Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte mit Datum vom 29.07.2022 (NFZ 07/2022).
Der räumliche Geltungsbereich ist der folgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 64 ha und umfasst die Flurstücke 165, 166 und 167/1 der Flur 50 sowie die Flurstücke 1 (tlw.), 2 (tlw.), 7/2, 8 und 12/5 der Flur 51 in der Gemarkung Friedland. Der Änderungsbereich umfasst die Flächen für die Landwirtschaft.
Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage östlich der B197“ der Stadt Friedland gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Der Vorentwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung, Stand April 2023, liegen vom
01.06.2023 bis zum 04.07.2023
im Rathaus der Stadt Friedland, Riemannstraße 42, 17098 Friedland, zu folgenden Sprechzeiten
| Di. | 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr |
| Mi. | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Do. | 13:00 - 16:00 Uhr |
öffentlich aus. Einsicht in alle Unterlagen kann im Amt für Bau und Ordnung, Z. 2.12, genommen werden. Eine Einsichtnahme außerhalb der Sprechzeiten ist nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich.
Zusätzlich zur Auslegung im Rathaus ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet auf der Homepage amt.friedland-mecklenburg.de unter Bürgerinfo Stadt Friedland, Bauleitplanung, Bauleitplanung Stadt Friedland, 20. Änderung FNP, sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Friedland, 26.05.2023