Die Stadtvertretung hat in der Sitzung vom 10.05.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik an der FIM – Schwarzer Weg“ gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der folgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 3,7 ha und umfasst die Flurstücke 21/2 (tlw.), 21/12 (tlw.) der Flur 9 in der Gemarkung Friedland.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand April 2023, liegen vom
01.06.2023 bis zum 04.07.2023
im Rathaus der Stadt Friedland, Riemannstraße 42, 17098 Friedland, zu folgenden Sprechzeiten
| Di. | 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr |
| Mi. | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Do. | 13:00 - 16:00 Uhr |
öffentlich aus. Einsicht in alle Unterlagen kann im Amt für Bau und Ordnung, Z. 2.12, genommen werden. Eine Einsichtnahme außerhalb der Sprechzeiten ist nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich.
Zusätzlich zur Auslegung im Rathaus ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet auf der Homepage amt.friedland-mecklenburg.de unter Bürgerinfo Stadt Friedland, Bauleitplanung, Bauleitplanung Stadt Friedland, Bebauungsplan Nr. 38 „Photovoltaik an der FIM – Schwarzer Weg“ sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Friedland, 26.05.2023