für
Name des Betriebes:
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Eigenbetriebsverordnung i.V.m. § 64 Abs. 1 der Kommunalverfassung hat ________________________________2)
durch Beschluss vom 26.02.2025 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 festgestellt:
Es betragen
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| in TEUR 4) | |
| 1. | im Erfolgsplan | ||
| - | die Erträge | 4.061,0 |
| - | die Aufwendungen | 4.006,0 |
| - | der Jahresgewinn | 55,0 |
| - | der Jahresverlust | |
| 2. | im Finanzplan | ||
| - | der Mittelzu-/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 1.277,0 |
| - | der Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit | -800,0 |
| - | der Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit | -477,0 |
| 3. | Es werden festgesetzt | ||
| - | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (ohne Umschuldungen) auf | 603,0 |
| - | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0,0 |
| - | der Höchstbetrag aller Kredite zur Liquiditätssicherung | 300,0 |
| 4. | Die Stellenübersicht 14,41 Stellen in Vollteiläquivalenten aus | ||
| 5. | Der Stand des Eigenkapitals | ||
| - | betrug zum 31.12. des Vorvorjahres | 5.188,0 |
| - | beträgt zum 31.12. des Vorjahres voraussichtlich | 5.243,0 |
| - | beträgt zum 31.12. des Wirtschaftsjahres voraussichtlich | 5.298,0 |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde erteilt am3): 05.03.2025
Ort, Datum/Unterschrift des gesetzlichen Vertreters:
Friedland, den 10.3.2025
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1) Nichtzutreffendes streichen Verbandsvorsteher
2) beschließendes Organ
3) nur, wenn Genehmigung erforderlich
4) Angabe in Tausend Euro mit einer Dezimalstelle. Dies ist für alle Muster zu beachten.