hier: | Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Friedland hat mit Beschluss vom 06.11.2024 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufhebung der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Friedländer Erden“ sowie die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 41 „Friedländer Erden“ der Stadt Friedland beschlossen.
Der Beschluss zur Aufhebung der Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Neuaufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Die Stadtvertretung der Stadt Friedland hat mit Beschluss vom 23.04.2025 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 41 „Friedländer Erden“ in der Fassung vom Februar 2025 einschließlich Begründung und Umweltbericht mit Anhängen gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 2,09 ha und umfasst die Flurstücke 95/3 und 95/7 der Flur 3 in der Gemarkung Bresewitz.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen, Stand Februar 2025, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 26.05.2025 bis einschließlich 30.06.2025
im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Friedland unter https://amt.friedland-mecklenburg.de/ti-friedland-6/index.php veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt der Stadt Friedland, Riemannstraße 42, 17098 Friedland während folgender Dienststunden möglich:
| Montag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:30 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 17:30 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:30 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
(außerhalb der Öffnungszeiten ist das Betreten des Rathauses mittels Sprechanlage oder mit Terminvereinbarung möglich)
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes elektronisch an a.walter@friedland-mecklenburg.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Friedland ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 23.05.2025 bis zum 30.06.2025 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Friedland (https://amt.friedland-mecklenburg.de/ti-friedland-6/index.php) veröffentlicht.
Friedland, den 06.05.2025
Frank Nieswandt | |
Bürgermeister | (Dienstsiegel) |
Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches