Der Wahlausschuss des Amtes Friedland hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.05.2025 das endgültige Wahlergebnis der Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Galenbeck ermittelt und folgende Feststellung getroffen:
Nach § 67 Absatz 3 Satz 3 LKWG M-V ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern dieser Stimmenanteil mindestens 15 vom Hundert der Wahlberechtigten umfasst.
Die für die Wahl erforderliche Stimmenzahl beträgt mindestens 227 gültige Stimmen.
Der Wahlausschuss stellte fest, dass Herr Thomas Herrholz die erforderliche Stimmenzahl erreicht hat und damit gewählt ist.
Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes und die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei mir erheben.
Friedland, den 13.05.2025