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Neue Friedländer Zeitung
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Friedland

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 46 „Polizeirevier Hagedornstraße“ der Stadt Friedland

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland hat in ihrer Sitzung am 29.04.2026 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46 „Polizeirevier Hagedornstraße“ der Stadt Friedland für den unten dargestellten Geltungsgereich gefasst.

Mit diesem Bebauungsplan sollen die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Südliche Stadterweiterung an der Woldegker Chaussee – Gymnasium“ für diesen Geltungsbereich ersetzt und durch Festsetzungen einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Polizei“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB abgelöst werden.

Geltungsbereich:

 

 

Friedland, den 07.05.2026

gez. Frank Nieswandt

Siegel

Bürgermeister

 

- Amtliche Bekanntmachung -

Betr.: Bebauungsplan Nr. 46 „Polizeirevier Hagedornstraße“ der Stadt Friedland

hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland hat mit Beschluss vom 29.04.2026 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46 „Polizeirevier Hagedornstraße“ der Stadt Friedland in der Fassung vom März 2026 einschließlich der Begründung gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.

Der Geltungsbereich umfasst eine rund 0,7 ha große Teilfläche des Flurstücks 19/22 in der Gemarkung Friedland, Flur 40.

Planungsziel ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Polizei“.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 und der Begründung, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 01.06.2026 bis einschließlich 01.07.2026

auf der Internetseite des Amtes Friedland unter dem Pfad https://amt.friedland-mecklenburg.de/ti-friedland-6/index.php sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröf-fentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Fachbereich II (Bereich Bau) der Stadt Friedland, Riemannstraße 42, 17098 Friedland während der Dienststunden möglich.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 wird keine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Dies ergibt sich unmittelbar aus den besonderen Verfahrensregeln des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens nach § 13 a BauGB, das für Bebauungspläne der Innenentwicklung gilt.

Es wurde eine umfassende schalltechnische Untersuchung durchgeführt, um die Auswirkungen der geplanten Nutzung auf die umliegenden Wohn- und Gewerbebereiche zu bewerten. Insgesamt zeigen die Ergebnisse des Lärm-gutachtens eindeutig, dass durch die Errichtung und den Betrieb des Polizeireviers keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG zu erwarten sind.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Innerhalb des Plangebietes befindet sich ein Bodendenkmal.

Baudenkmale sind nicht bekannt. 

(Hinweis des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege M-V)

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Friedland elektronisch an a.walter@friedland-mecklenburg.de übermittelt werden. Alternativ können die Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 46 „Polizeirevier Hagedornstraße“ unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Friedland ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen müssen.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Diese Bekanntmachung wird ebenfalls im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite der Stadt Friedland (https://amt.friedland-mecklenburg.de/ti-friedland-6/index.php) veröffentlicht.

Friedland, den 07.05.2026

gez. Frank Nieswandt

Bürgermeister

(Dienstsiegel)

Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches