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Neue Friedländer Zeitung
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Stadtvertretersitzung am 10.05.2023

Bekanntmachung

Hiermit veröffentliche ich die Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Stadtvertretersitzung am 10.05.2023:

Beschluss-Nr.: VII-042-23

Die Stadtvertretung beschließt die Aufhebung des Grundsatzbeschlusses zum Abriss der Jahnsporthalle und Bau einer neuen Sporthalle, Beschluss-Nr.: VII-019-21

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-043-23

Die Stadt Friedland befürwortet die Sanierung der Jahnsporthalle durch den TSV Friedland 1814 e. V. und steht den Umbaumaßnahmen positiv gegenüber.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-050-23

Die Stadtvertretung Friedland fasst den Grundsatzbeschluss für den Neubau bzw. Anbau für die Gerätehäuser Brohm und Genzkow. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für diese beiden Projekte Planungen zu erstellen und Fördermittel einzuwerben. Dafür ist ein Zeit- und Erfüllungsplan von der Stadtverwaltung zu erarbeiten und der Stadtvertretung vorzulegen.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-039-23

Die Stadtvertretung beschließt die Schaffung von attraktiven Wohnmobilstellplätzen bis zur Sommersaison 2025 in der Nähe des städtischen Schwimmbades und am Mühlenteich.

Die Verwaltung wird gebeten, rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2024 mögliche Stellplatzalternativen und einen geschätzten Kostenrahmen für deren Errichtung vorzustellen.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-051-23

Die Stadtvertretung beschließt die 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes sowie die öffentliche Bekanntmachung.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-040-23

Die Stadtvertretung beschließt die Aufhebung folgender Beschlüsse und führt das Verfahren noch einmal mit geändertem Inhalt neu:

VII-068-21 (Aufstellungsbeschluss), VII-036-22 (Auslegungsbeschluss).

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-041-23

Die Stadtvertretung beschließt die Neuaufstellung der 10. Änderung B-Plan Nr. 2 „Südliche Stadterweiterung an der Woldegker Chaussee“ und die Auslegung der Entwurfsunterlagen sowie die Behördenbeteiligung. Der neue Geltungsbereich beinhaltet zwei Abgrenzungen: die Teilfläche WA 9 sowie die Versorgungsanlage Elektrizität mit Verkehrsfläche.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-044-23

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland beschließt:

  1. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Friedländer Erden“ wird in der vorliegenden Fassung vom März 2023 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

  2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Friedländer Erden“ mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-045-23

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland beschließt:

  1. Der Planentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans wird in der vorliegen- den Fassung vom März 2023 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

  2. Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans, einschließlich der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr. VII-047-23

Der Stadtvertretung der Stadt Friedland beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Friedland stimmt dem Antrag der reconcept GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 11 Abs. 4 BauGB zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 38 „Photovoltaik an der FIM – Schwarzer Weg“ gemäß § 11 Abs. 4 BauGB für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich. Er umfasst etwa 3,7 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 21/2 (tlw.), 21/12 (tlw.) der Flur 9 in der Gemarkung Friedland.

  2. Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO. Dies soll die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlage planungsrechtlich ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom sichern.

  3. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

  4. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-048-23

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland beschließt:

1.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Friedland soll im Rahmen der 21. Änderung wie folgt geändert werden:

Der Änderungsbereich umfasst Flächen für die Landwirtschaft. Die Lage des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

1.

Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bauleitplanverfahren Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Friedland“ der Stadt Friedland.

2.

Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sollen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

3.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-013-23

Die Stadtvertretung nimmt die Stellungnahmen zum Vorentwurf zur Kenntnis und beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Die Stadtvertretung nimmt den (geänderten) Entwurf zur 1. Änderung und Ergänzung zum B-Plan Nr. 16 a „Erweiterung Biogaspark Friedland – Schwarzer Weg“ zur Kenntnis und beschließt die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-046-23

Die Stadtvertretung beruft folgende/n sachkundige/n Einwohner/in in den Finanzausschuss:

Frau Ingrid Friedrich.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-053-23

Die Stadtvertretung beschließt die Anlage und Führung eines digitalen und öffentlich zugänglichen Beschlussregisters.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-054-23

Die Stadtvertretung beschließt, dass die als offizielles Veröffentlichungsmedium der Stadt Friedland fungierenden Internetseite www.friedland-mecklenburg.de durch die Verwaltung regelmäßig, mindestens 1 x pro Woche, zu überprüfen und zu aktualisieren ist.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-056-23

Die Stadtvertretung beschließt, die grundsätzliche Überarbeitung sowie redaktionelle Neugestaltung der Internetpräsenz.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Beschluss-Nr.: VII-060-23

Die Stadtvertretung Friedland genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 20.04.2023 zur verbindlichen Abnahmeerklärung einer Drehleiter aus der Landesbeschaffung.

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 KV M-V

Ines Prösch
Büro Stadtvertretung