Stadt Friedland — Mai 2023
Bauamt
Riemannstr. 42
17098 Friedland
| 1. | Veranlassung | |
| 2. | Fortschreibungen | |
| Fortschreibung Pkt. 2. | Beschreibung der Umgebung und der berücksichtigten Lärmquellen |
| Fortschreibung Pkt. 3. | Zuständige Behörde |
| Fortschreibung Pkt. 6. | Auswertung der Lärmkartenkonfliktanalyse |
| 3. | Informationen und Mitwirkung der Öffentlichkeit | |
Konfliktkarte A20
Auf Grund der EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (EU-Umgebungslärmrichtlinie) war die Stadt Friedland verpflichtet bis zum 18. Juli 2013 auf Basis der Lärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Dieser wurde durch den Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Ordnung in der Sitzung am 13.05.2013 gebilligt.
Die strategischen Lärmkarten werden alle 5 Jahre überprüft bzw. ggf. aktualisiert. Danach ist die Stadt Friedland in der Pflicht für die Hauptverkehrsstraßen den Lärmaktionsplan zu überprüfen.
Der Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2013 wurde durch Beschlussfassung der Stadtvertretung mit Datum vom 20.06.2018 fortgeschrieben (1. Fortschreibung Lärmaktionsplan).
Der vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) zentrale Termin zur Fortschreibung der Lärmaktionspläne ist der 18.07.2023. Für die jeweilige Fortschreibung oder Fehlmeldung ist ein Beschluss durch die Kommunalvertretung zu erwirken.
Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen
| Einwohnerzahl: | Friedland am 31.12.2022 | 6.552 |
| Amtsgebiet am 31.12.2022 | 8.537 |
Zuständige Behörde
Stadt Friedland
Riemannstraße 42
17098 Friedland
Bauamt
Frau Enenkel
a.enenkel@friedland-mecklenburg.de
Telefon 039601 277 71
Fax 039601 277 9471
Homepage: www.friedland-mecklenburg.de
Auswertung der Lärmkarten – Konfliktanalyse
Durch die Übergabe der fortgeschriebenen Lärmkarten 2023 für das Amt Friedland durch das LUNG liegen Konfliktkarten vor, die das Gebiet mit erhöhter Lärmbelastung ausweisen. Hieraus ergibt sich das Untersuchungsgebiet für den Lärmaktionsplan.
Um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden, wird die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes bei Betroffenheit ab den Auslösewerten LDEN≥ 65 dB(a) und LNight ≥ 55 dB(a) empfohlen.
Die Überschreitung der Auslösewerte wurden in sogenannten Konfliktkarten aufgearbeitet - s. Anlage anbei.
Die Lärmeinwirkung und Verpflichtung zur Fortschreibung gilt der Bundesautobahn A20. Die B 197 hat rechnerisch als Hauptverkehrsstraße nicht mehr Einwirkungen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr. Die Stadt Friedland hält dennoch am Lärmaktionsplan in der Fassung des Jahres 2013 mit entsprechendem Maßnahmenplan fest.
Lärmeinwirkungen durch Straßenverkehr von der A20:
Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Straßenverkehrslärm von der A20 mit mehr als
3 Mio Fahrzeuge pro Jahr, wurde rechnerisch ermittelt:
| 1. | Gesamtfläche der Lärm belasteten Gebiete in der Stadt | |||
| Lden dB(A) | >55 | >65 | >75 |
| Größe in km² | 4,51 | 0,88 | 0,19 |
| ||||
| 2. | Geschätzte Gesamtzahl der Lärm belasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser | |||
| Lden dB(A) | >55 | >65 | >75 |
| Wohnungen | 0 | 0 | 0 |
| Schulen | 0 | 0 | 0 |
| Krankenhäuser | 0 | 0 | 0 |
| ||||
| 3. | Geschätzte Gesamtzahl der Fälle gesundheitlicher Auswirkungen und Belästigungen | |||
| Lden dB(A) | 55 – 59 | 1 |
|
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| 60 – 64 | 0 |
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| 65 – 69 | 0 |
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| 70 – 74 | 0 |
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| > 75 | 0 |
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| ||||
| Lnight dB(A) | 50 – 54 | 0 |
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| 55 – 59 | 0 |
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| 60 – 64 | 0 |
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| 65 – 69 | 0 |
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| > 70 | 0 |
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Mangels Betroffentheiten des Straßenverkehrslärms der A20 sind keine Maßnahmen zur Lärmminderung zu ergreifen.
Die Stadtvertretung der Stadt Friedland wird in ihrer Sitzung am 10.05.2023 über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes entscheiden. Die Bekanntmachung erfolgt mit Datum vom 30.06.2023 in der Neuen Friedländer Zeitung sowie auf der homepage der Stadt Friedland. Eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne einer Anhörung ist im hiesigen Fall entbehrlich, da die Fortschreibung nur hinsichtlich der Beschreibung der Umgebung, der Aktualisierung der Kontaktdaten und der Konfliktanalyse erfolgt ist. Die übrige Maßnahmenplanung bleibt Bestandteil der Planung und wird nicht verändert.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wird dem Landesamt für Umwelt, Natur und Geologie Mecklenburg-Vorpommern übergeben.
Friedland, 06.06.2023