Mehr als 95% aller Waldbrände werden durch menschlichen Einfluss verursacht. In Deutschland ist die einzige natürliche Ursache für die Entstehung eines Waldbrandes ein Blitzeinschlag.
Mecklenburg-Vorpommern, mit seiner Waldfläche von 558.000 Hektar, gehört zu den waldbrandgefährdeten Gebieten in Deutschland. Vor allem in den großflächigen Kiefernwaldgebieten unseres Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist die Zündbereitschaft derzeit besonders hoch.
Zur Information der Öffentlichkeit und zur Organisation der Vorsorgemaßnahmen werden in M-V Waldbrandgefahrenstufen durch die Forstbehör
den festgesetzt. Als Basis dienen Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD), die täglich mit jahreszeitlichen Faktoren und der regionalen Waldgefährdung (Waldbrandgefahrenklassen) verknüpft werden. Aktuell ist im Amtsgebiet Friedland Waldbrandgefahr 5 (Stand 15.06.2023).
Waldbrände werden zumeist durch fahrlässiges oder im schlimmsten Fall durch vorsätzliches Verhalten ausgelöst. In der langjährigen Statistik für Deutschland gehen nur ein bis drei Prozent aller Waldbrände auf natürliche Ursachen wie Blitzschlag zurück. Der Grund ist, dass G
ewitter bei uns in der Regel mit Niederschlag einhergehen und so einzelne Blitzschläge gleich gelöscht werden.
Da die meisten Brände durch fahrlässiges Fehlverhalten entstehen, sind Vorsorge- und Aufklärungsmaßnahmen unerlässlich. Insgesamt ist alles zu unterlassen, was zu einem Brand in der Wald- und Feldflur führen könnte. Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten:
Im und am Wald (Mindestabstand 50 m) darf kein Feuer entzündet werden.
nicht im Wald und in der Feldflur rauchen und keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen
aus betrieblic hen Gründen anzulegende Feuer, im oder am Wald, sind bei der Forstbehörde und der Rettungsleitstelle mindestens 24 Stunden vorher anzuzeigen;
Brandschutzauflagen ist unbedingt Folge zu leisten.
Das Befahren von nicht öffentlichen Wald- und Feldwegen und das Parken von Fahrzeugen auf Waldwegen und trockenen Wiesen sind zu unterlassen.
beim Bemerken von Bränden in Wäldern, Heideflächen und auch Mooren sollte jede/r Bürger:in für eine schnellstmögliche Alarmierung von Feuerwehr (Notruf 112) oder Polizei (Notruf 110) sorgen.