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Neue Friedländer Zeitung
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses für die Wahl der Stadtvertretung in der Stadt Friedland

Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes und die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei mir erheben.

Friedland, 13.06.2024

gez. Annegret Walter
Wahlleiterin