Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes und die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei mir erheben.
Friedland, 13.06.2024