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Neue Friedländer Zeitung
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Galenbeck

Betr.:

vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri-Solarpark Sandhagen-Kotelow“

hier:

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Galenbeck hat in ihrer Sitzung am 05.06.2025 den Planentwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-Solarpark Sandhagen-Kotelow“ in der Fassung vom Februar 2025 beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst eine Fläche von etwa 21 ha. Er erstreckt sich auf die Flurstücke 46/4, 47/2, 49/11, 56/6 (tlw.), 58 (tlw.) 59, 60, 61, 62 sowie 63 der Flur 2 in der Gemarkung Kotelow. Er ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Gemeinde Galenbeck „Agri-Solarpark Sandhagen-Kotelow“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom Februar 2025, mit der Begründung, dem Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der nachstehenden Veröffentlichungsfrist vom

07.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025

auf der Homepage der des Amtes Friedland: https://amt.friedland-mecklenburg.de unter dem Menüpunkt „Ortsrecht Galenbeck“ sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene über den Menüpunkt „Gesamtsuche“ veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Fachbereich II, Zimmer 2.12 der Stadtverwaltung Friedland‚ Riemannstraße 42‚ 17098 Friedland

Öffnungszeiten:

Montag:

09.00 - 12.00

Dienstag:

09.00 - 12.00 und 13.00 - 17.30 Uhr

Mittwoch:

09.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag:

09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung) eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an a.walter@friedland-mecklenburg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

1.

umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

2.

Umweltbericht

3.

Artenschutzfachbeitrag

4.

Biotoptypenkartierung

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit

-

nächstgelegenen Wohnnutzungen befinden etwa 1.000 m südlich des Vorhabens in der Ortslage Kotelow und rund 1.100 m nördlich innerhalb der Ortslage Sandhagen

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Mensch, Begründung zum Immissionsschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

-

überplante Biotoptypen sind Sandacker (ACS) und Intensivgrünland auf Mineralstandorten (GIM)

-

Betroffenheit von Amphibien, Reptilien sowie Avifauna, vorallem Brutvögeln wurde untersucht

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Biotoptypenkartierung, Artenschutzfachbeitrag,

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

-

festgesetztes Sondergebiet umfasst eine Fläche von rund 21 ha, ist derzeit unversiegelt und wird als Intensivacker und Intensivgrünland genutzt

-

flächengewichtetes mittleres landwirtschaftliches Ertragsvermögen ist mit 33 als gut einzuschätzen

hierzu liegt aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

-

innerhalb der Betriebsfläche handelt es sich überwiegend um Böden mit normaler Funktionsausprägung ohne besondere Bedeutung als Lebensraum für geschützte Pflanzen und Tiere

-

vorherrschenden Sande sind durch ein geringes Nährstoff- und Wasserspeichervermögen gekennzeichnet.

hierzu liegt aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

-

Oberflächengewässer, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete und Küstenschutzgebiete sind nicht betroffen

-

Der Grundwasserleiter ist mit Überdeckungen von 5-10 m gut geschützt

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Wasser, Begründung zum Punkt Gewässer

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Luft und allgemeiner Klimaschutz

-

Das Klima der Region ist warm und gemäßigt.

-

Die Jahresdurchschnittstemperatur in der Gemeinde liegt bei 12,1°C und die jährliche Niederschlagsmenge bei 332 mm.

hierzu liegt aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Luft und allgemeiner Klimaschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

-

Die Landschaftsbildräume werden überwiegend mit gering bis mittel bewertet. Der Milchviehbetrieb mit Biogasanlage sowie die bestehende 20 kV-Freileitung erzeugen erhebliche Vorbelastungen des Landschaftsbildes.

-

Minderungen der Wirkung des Vorhabens auf das Landschaftsbild werden durch sehr große Abstände zu Siedlungen und durch vorhandene Gehölzstrukturen sowie die Begrenzung der maximalen Höhen baulicher Anlagen erreicht

hierzu liegt aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

-

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Bodendenkmale oder Baudenkmale betroffen.

hierzu liegen aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter, Begründung zum Denkmalschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

-

Die nächstgelegenen Schutzgebiete sind auf Grund der Entfernung und der räumlichen Trennung außerhalb des Wirkbereiches des Vorhabens

hierzu liegt aus:

Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Datenschutzinformation:

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Anlage:

Übersichtskarte des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Friedland den 17.06.2025

Siegel

Bürgermeister