Stadt Friedland
Der Bürgermeister
Die Stadt Friedland, als Träger der Straßenbaulast gem. § 16 Nr. 1 StrWG M-V, widmet hiermit gemäß § 7 StrWG M-V folgende Straße dem öffentlichen Verkehr:
Innenquartierserschließung Wasserstraße (Gemarkung Friedland, Flur 62,
Teilflächen der Flurstücke 83/3, 83/6, 120/3, 88/3)
Die Einstufung erfolgt gemäß § 3 Nr. 4 StrWG M-V als sonstige öffentliche Straße.
Eine Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten wird nicht verfügt.
Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Friedland sowie der 100 %igen Tochtergesellschaft Wohnungs GmbH Friedland (WGF) und sind in der als Anlage 1 beigefügten Karte farblich hervorgehoben.
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt gem. § 11 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Friedland vom 22.10.2019, zuletzt geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 28.10.202 im Internet unter amt.friedland-mecklenburg.de und im Mitteilungsblatt „Neue Friedländer Zeitung“ und gilt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Friedland, Der Bürgermeister, Riemannstr. 42, 17098 Friedland erhoben werden.
Friedland, 25.06.2024