Betr.: | vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 „SonnenFarm Friedland, Bauersheimer Weg“ |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beläuft sich auf eine Gesamtfläche von etwa 14,5 ha. Planteil 1 umfasst ca. 10,7 ha in der Gemarkung Friedland, Flur 67, Flurstück 40/2 und Planteil 2 umfasst ca. 3,8 ha in Teilen der Gemarkung Friedland, Flur 66, Flurstück 2.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12 der Stadt Friedland „SonnenFarm Friedland, Bauersheimer Weg“ mit Stand Mai 2024 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom
05.08.2024 bis einschließlich 04.09.2024
auf der Homepage des Amtes Friedland: https://amt.friedland-mecklenburg.de unter dem Menüpunkt „Ortsrecht Friedland“ sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene über den Menüpunkt „Gesamtsuche“ veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Bauamt der Stadt Friedland‚ Riemannstraße 42‚ 17098 Friedland eingesehen werden.
| Öffnungszeiten: | |
| Dienstag: | 09.00 - 12.00 und 13.00 - 17.30 Uhr |
| Mittwoch: | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr |
| (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung) | |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an a.walter@friedland-mecklenburg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Friedland den 10.07.2024
gez. Frank Nieswandt | - Siegel - |
Bürgermeister |
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