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Neue Friedländer Zeitung
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Galenbeck

Betr.:

vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri-Solarpark Sandhagen-Kotelow“

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Galenbeck hat in ihrer Sitzung am 01.06.2023 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-Solarpark Sandhagen-Kotelow“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst eine Fläche von etwa 21 ha. Er erstreckt sich auf die Flurstücke 46/4, 47/2, 49/11, 56/6 (tlw.), 58 (tlw.) 59, 60, 61, 62 sowie 63 der Flur 2 in der Gemarkung Kotelow.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Gemeinde Galenbeck „Agri-Solarpark Sandhagen-Kotelow“ mit Stand Mai 2024 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom

05.08.2024 bis einschließlich 04.09.2024

auf der Homepage des Amtes Friedland: https://amt.friedland-mecklenburg.de unter dem Menüpunkt „Ortsrecht Galenbeck“ sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene über den Menüpunkt „Gesamtsuche“ veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Bauamt der Stadt Friedland‚ Riemannstraße 42‚ 17098 Friedland eingesehen werden.

Öffnungszeiten:

Dienstag:

09.00 - 12.00 und 13.00 - 17.30 Uhr

Mittwoch:

09.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag:

09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an a.walter@friedland-mecklenburg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Friedland den 04.07.2024

gez. Prof. Dr. Jörn Steike

- Siegel -

Bürgermeister