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Neue Friedländer Zeitung
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 18 „Erweiterung Windeignungsgebiet Treptower Feld“, Entwurfsfassung Stand Mai 2025

Bekanntgabe der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 18 „Erweiterung Windeignungsgebiet Treptower Feld“, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 05.08.2025 bis einschließlich 04.09.2025

auf der Internetseite des Amtes Friedland unter https://amt.friedland-mecklenburg.de/ti-friedland-6/index.php sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Fachbereich II - Bauen, Ordnung und Standesamt der Stadt Friedland, Zimmer 2.12, Riemannstraße 42, 17098 Friedland während folgender Zeiten möglich:

Montag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

von 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

von 13:00 Uhr - 17:30 Uhr

Mittwoch

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

von 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

Es liegen derzeit keine umweltbezogenen Informationen hinsichtlich der Aufhebung der Satzung vor.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Friedland elektronisch an a.walter@friedland-mecklenburg.de übermittelt werden. Alternativ können die Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Friedland ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Friedland, den 03.07.2025

gez. i. V. Undine Wölk

- Dienstsiegel -

1. Stellvertreterin des Bürgermeisters

(Diese Bekanntmachung wurde von der 1. Stellvertreterin des Bürgermeisters, Frau Undine Wölk, in Vertretung für den Bürgermeister, Herrn Frank Nieswandt, unterzeichnet.)

Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches