Wer entlang von öffentlichen Straßen, Gehwegen oder Plätzen wohnt, muss sich mit der Straßenreinigung auseinandersetzen. Nachfolgend beantworten wir häufig gestellte Fragen.
Die Straßenreinigungspflicht trifft dabei grundsätzlich die Kommunen, die jedoch berechtigt sind, die Straßenreinigung auf die Anwohner zu übertragen. So ist diese Pflicht im gesamten Amtsgebiet Friedland und auch in den Gemeinden Datzetal und Galenbeck auf die Anlieger, durch eine Satzung übertragen worden. Dort finden sich auch Angaben zu dem örtlichen Umfang, Zeitraum und Intervall der Reinigungsarbeiten.
Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass die Straßenreinigungspflicht sowohl für den Gehweg vor dem Grundstück als auch für die Hälfte der angrenzenden Fahrbahn gilt. Nach der jeweiligen, örtlichen Gegebenheit können zusätzlich noch Radwege, Fußgängerzonen, Fahrbahnrinnen, Bordsteinkanten, sowie Seiten-, Baum- oder Grünstreifen zu reinigen sein.
Die Reinigung umfasst die Säuberung und Beseitigung von Abfällen, Laub, Hundekot sowie das Entfernen von Unkraut (Wildwuchs). Weiterhin umfasst dies das regelmäßige Mähen der Grünstreifen an Geh- oder Fahrbahnrändern.
Die Anzahl der Reinigung kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten, den Wetterverhältnissen, sowie nach den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Sollte es Ihnen aus gesundheitlichen, zeitlichen oder anderen persönlichen Gründen nicht möglich sein, die Straßenreinigung selbst durchzuführen, besteht die Möglichkeit bzw. die Pflicht die Reinigung bei privaten Dienstleitern in Auftrag zu geben.
Die erhobenen Gebühren beziehen sich auf die Fahrbahnen, die durch die Stadt bzw. die Gemeinde gereinigt werden. Hier müssen die Anlieger lediglich noch, sofern vorhanden, den Gehweg bzw. den Seitenstreifen reinigen. Die betroffenen Straßen können in der jeweiligen Anlage zur Satzung eingesehen werden.
In der Regel werden die Betroffenen darüber informiert und gebeten, die Straßenreinigung zeitnah durchzuführen. Wird die Reinigung dann weiterhin vernachlässigt, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden und in einzelnen Fällen kann das Amt Friedland, die Straßenreinigung auf Kosten des Reinigungspflichtigen durchführen lassen.
Dann kontaktieren Sie uns gern unter 039601 277-22 oder kommen Sie persönlich zu unseren Sprechzeiten vorbei. Die einzelnen Satzungen können Sie auch auf unserer Homepage unter https://amt.friedland-mecklenburg.de/ti-friedland-6/index.php eingesehen.