Haben Sie Ideen zur Gestaltung und Entwicklung Ihres Ortsteiles?
Möchten Sie Anregungen und Hinweise geben?
Möchten Sie das kulturelle Leben im Ortsteil fördern?
Könnten Sie sich eine Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung im Sinne Ihres Ortsteiles gut vorstellen?
Dann melden Sie sich gern bei uns. Mit diesen Voraussetzungen wären Sie der / die richtige Ortsvorsteher/in für Ihren Ort.
Die Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters erfolgt direkt durch die Einwohnerinnen und Einwohner der jeweiligen Ortsteile im Rahmen einer Einwohnerversammlung.
Die Ortsvorsteherin bzw. der Ortsvorsteher und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter haben die Rechte und Pflichten eines Mitgliedes der Stadtvertretung mit Ausnahme des Stimmrechtes.
Sie oder er vertreten die Interessen des Ortsteiles, haben sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden der Einwohner zu befassen und beraten die Stadtvertretung und den Bürgermeister in allen für den Ortsteil wichtigen Angelegenheiten.
Die Ortsvorsteherin / der Ortsvorsteher bzw. die Stellvertreterin / der Stellvertreter werden zu allen Maßnahmen von öffentlichem Interesse zur Stellungnahme aufgefordert.
Für das verantwortungsvolle Ehrenamt der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Falls sich kein Einwohner aus Ihrem Ortsteil zur Ausübung dieses Ehrenamtes entscheiden kann, bleibt die Stelle entweder unbesetzt oder es kann ein Zusammenschluss mit einem Nachbarortsteil erfolgen. So ein evtl. gewollter Zusammenschluss von Ortsteilen muss aber vor der Wahl der Ortsvorsteher in der Hauptsatzung der Stadt Friedland festgelegt und durch die Stadtvertretung beschlossen werden.
Damit können die Ortsvorsteherwahlen erst nach der nächsten Stadtvertretersitzung, die am 9. Oktober 2024 stattfindet, durchgeführt werden.
Ich bitte Sie, werden Sie aktiv. Überlegen Sie, was Sie wie für Ihren Ort wollen. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, treffen Sie sich mit den Dorfbewohnern und tauschen Sie sich dazu.
Ihre Entscheidungen nimmt die Stadtverwaltung Friedland, Frau Hagemann, Riemannstr. 42, 17098 Friedland, Tel. 039601 27723 oder Mail: a.hagemann@friedland-mecklenburg.de, bis zum 19. September 2024 gern entgegen.