Wenn zu Beiträgen für die „NFZ“ Fotos mit eingereicht werden, bitte die nachstehende Erklärung unbedingt ausgefüllt mit übersenden. Fehlt die Erklärung, können Fotos ab sofort nicht mehr gedruckt werden.
B. Richter
Mit der in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden die Rechte zum Schutz der persönlichen Daten von Personen gestärkt. Diesen neuen Umständen folgend ist die Stadt Friedland verpflichtet, bei personenbezogenen Daten und dazu gehören auch Bilder, auf dem eine Person identifizierbar ist, die Einhaltung der DSGVO sicher zu stellen.
Gleiches gilt für die Veröffentlichung von Fotos, die in den Bereich, das Gesetz betreffend, des Urheberrechtes an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) fallen.
Damit Ihre Artikel mit dem/den dazugehörigen Bild(ern) auch zukünftig rechtzeitig in der Neuen Friedländer Zeitung eingestellt werden können ist es erforderlich, dass die nachstehende Erklärung zeitgleich mit dem Artikel für die „Neue Friedländer Zeitung“ vorliegt.
Bei Nichtvorlage der Erklärung können Fotos zukünftig nicht mehr abgedruckt werden.
B. Richter
Hauptamt
Der/Die Einreicher(in) der Fotos mit Personenbezug zum Artikel:
versichert, dass von der/den dort dargestellten Person(en) eine nachweisliche Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum Erstellen des Fotos vorliegt, sowie eine Einwilligung nach § 22 Gesetz Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) zur Veröffentlichung des/der Fotos mit der/den dargestellten Person(en).
Name:
Unterschrift:
Datum: