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Neue Friedländer Zeitung
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Friedland

14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Friedland

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Friedland hat in seiner Sitzung am 14.04.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 14. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der derzeitig wirksame Flächennutzungsplan der Stadt stellt die Fläche des im Parallelverfahren aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „SonnenFarm Friedland, Bauersheimer Weg“ als Fläche für die Landwirtschaft dar. Im Sinne des Entwicklungsgebotes wird die Änderung der Darstellung in ein sonstiges Sondergebiet „AGRI-PV“ erforderlich.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Friedland mit Stand Mai 2024 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist

vom 30.09.2024 bis einschließlich 01.11.2024

auf der Homepage des Amtes Friedland: https://amt.friedland-mecklenburg.de unter dem Menüpunkt „Ortsrecht Friedland“ sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene über den Menüpunkt „Gesamtsuche“veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Bauamt der Stadt Friedland‚ Riemannstraße 42‚ 17098 Friedland eingesehen werden:

Öffnungszeiten:

Dienstag:

09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr

Mittwoch:

09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag:

09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an a.walter@friedland-mecklenburg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Friedland, den 06.08.2024

gez. Frank Nieswandt

- Siegel -

Bürgermeister