Zukünftig haben die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Graal-Müritz eine zusätzliche Möglichkeit, Auskünfte rund um die Serviceleistungen der Kommunalverwaltungen zu erhalten.
Mit der Behördennummer 115 bieten der Landkreis sowie die kreisangehörigen Gemeinden, Städte und Ämter zukünftig telefonischen Service über die Dienstzeiten der Verwaltungen hinaus an. Die 115 ist von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr erreichbar. Also auch zu Zeiten, in denen in den Behörden selbst niemand mehr vor Ort ist. Der Service der 115 stellt eine Erweiterung des bereits bestehenden Service der Telefonzentralen der Gemeinden dar, die weiterhin erreichbar bleiben. Die Anrufenden können selbst entscheiden, ob sie wie bisher die Telefonzentrale der Gemeinden oder die 115 anwählen.
Das macht die 115 für Sie:
Von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung:
"Welche Papiere brauche ich, um zu heiraten?" "Wie melde ich ein Gewerbe an?" Wo muss ich meinen Wohngeldantrag stellen?"
Das Team der Behördennummer 115 beantwortet Ihre Fragen zu Leistungen der Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen. Die aufwändige Suche nach Zuständigkeiten und einzelnen Telefonnummern entfällt. Die meisten Anfragen können sofort beantwortet werden, sodass sich die Anruferinnen und Anrufer mit demselben Anliegen nicht ein zweites Mal an die Verwaltung wenden müssen. Unnötige Behördengänge können somit vermieden werden.
Das Angebot der 115 wird zudem stetig erweitert. So spielt auch hier die Digitalisierung der Verwaltung eine zentrale Rolle. "Kann ich den Antrag auch online ausfüllen?" "Wo finde ich den richtigen Online Dienst?" Dies sind Fragen, die das Servicecenter schon heute erreichen und beantwortet werden.
Ein Anruf bei der 115 ist für die Bürgerinnen und Bürger kostengünstig: Aus dem Festnetz und den meisten Mobilfunknetzen ist sie zum Ortstarif erreichbar. Kunden mit einer Flatrate können die 115 damit kostenlos erreichen.
Weitere Informationen zur Einheitlichen Behördennummer 115 finden Sie unter www.115.de oder auf den Internetseiten der teilnehmenden Verwaltungen.