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Gemeindekurier Ostseeheilbad Graal-Müritz
Ausgabe 11/2025
Rathausinformationen
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Ratten in Graal Müritz

Immer wieder werden Ratten in unserem Ortsbereich gesichtet.

Deshalb stellen wir an dieser Stelle weitere Informationen zur Verfügung:

Rattenprävention

Ein umfassender Leitfaden zur Rattenprävention beinhaltet das Beseitigen von Futterquellen (z.B. offene Tiernahrung, Essensreste in Kompost und Mülltonnen), das Bieten von Schutz vor Nist- und Unterschlupfmöglichkeiten (z.B. Beseitigung von Gerümpel, Sträucher kürzen, Gebäude abdichten) und die Sauberkeit des Grundstücks (z.B. Reinigung von Gräben und Grünflächen). Die Abfälle sollten in rattensicheren Behältern gelagert und entsorgt werden und Tierfutter muss sicher und unzugänglich aufbewahrt werden.

1.

Haus und Grundstück schützen

1.1

Müll sichern: Organische Abfälle und Essensreste müssen sicher verwahrt werden. Verwenden Sie rattensichere Mülltonnen, da diese oft einen wichtigen Zugang zu Nahrung für Ratten darstellen.

1.2

Tierfutter & Vogelhäuser: Lagern Sie Tierfutter nicht in offenen Bereichen oder Schuppen. Bei der Vogelfütterung sollten Sie darauf achten, dass die Tiere die Futterstelle leicht erreichen können, so dass Ratten nicht auf den Futterplatz zugreifen können.

1.3

Versteckmöglichkeiten beseitigen: Bieten Sie Ratten keine Unterschlupfmöglichkeiten, indem Sie Gerümpel, Holzstapel und Ähnliches nicht über längere Zeit lagern.

1.4

Gartengestaltung: Halten Sie Sträucher, Bodendecker und Kletterpflanzen kurz, um Ratten keine Deckung zu bieten. Achten Sie auch darauf, dass der Komposthaufen richtig angelegt ist und keine Ratten sich darin vermehren können.

1.5

Zugänge sichern: Überprüfen Sie Gebäude und andere Strukturen auf mögliche Eingänge und verschließen Sie diese.

2.

Sauberkeit auf dem Grundstück

2.1

Grünanlagen und Gräben: Halten Sie Gräben, Hecken und Grünflächen sauber und frei von Essensresten.

2.2

Rattenstraßen: Achten Sie regelmäßig auf sogenannte "Rattenstraßen", das sind die Wege, die Ratten zwischen ihren Bauten und Futterquellen nutzen.

Wichtiger Hinweis:

Gefahr durch Kanalisation: Die Entsorgung von Essensresten über die Toilette sollte vermieden werden, da die Kanalisation ein Lebensraum für Ratten ist, in dem sie durch den Geruch angelockt werden.

3.

Spezielle Situationen

3.1

Landwirtschaftliche Betriebe: Es existieren spezialisierte Leitfäden für Landwirte, die sich mit dem Management von Rattenbefall auf Betrieben befassen.

3.2

Kanalsysteme: Für die Rattenbekämpfung im öffentlichen Kanalsystem gibt es einen spezifischen Leitfaden, der die Anforderungen für professionelle Schädlingsbekämpfer und Kommunen regelt.

Meldepflicht Rattenbefall

Rattenbefall ist in Deutschland meldepflichtig, da Ratten als Gesundheitsschädlinge gelten und Krankheiten übertragen können. Sie müssen den Befall oder Verdacht auf Ratten bei Ihrer zuständigen Gemeinde oder Stadt, meist dem Ordnungs- oder Gesundheitsamt, melden, insbesondere bei mehreren Tieren, Kot oder Bauten. Einzelne Sichtungen sind nicht meldepflichtig, aber ein größerer Befall ist umgehend der Behörde mitzuteilen.

Wichtige Punkte zur Meldung:

Meldepflicht:

Eine Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben, um die öffentliche Gesundheit zu schützen.

Wer muss melden?

Sowohl Grundstückseigentümer, als auch Mieter sind zur Meldung verpflichtet, wenn sie einen Befall oder Verdacht feststellen.

Wo melden?

Die Meldung erfolgt bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt, meist beim Ordnungs- oder Gesundheitsamt.

Was melden?

Sie müssen nicht nur eine Sichtung, sondern auch Anzeichen wie Kot oder Bauten melden.

Was tun als Mieter?

Informieren Sie zuerst Ihren Vermieter.

Warum ist das wichtig?

Die Ausscheidungen wie Kot, Urin und Speichel können Bakterien und Viren enthalten, die durch den Menschen bei Kontakt mit der Haut, Schleimhäuten oder Atemwegen aufgenommen werden können. Dies kann zu einem schweren Krankheitsverlauf führen.

Der Meldeprozess:

1. Entdeckung:

Wenn Sie Ratten oder Anzeichen eines Befalls auf Ihrem Grundstück oder im öffentlichen Raum bemerken.

2. Kontaktaufnahme:

Kontaktieren Sie das zuständige Ordnungs- oder Gesundheitsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

3. Information:

Schildern Sie den Sachverhalt und die Anzeichen.

Der Grundstückseigentümer ist für die Kosten der Schädlingsbekämpfung verantwortlich!

Als Mieter sollten Sie Ihren Vermieter informieren, der sich dann um die Bekämpfung kümmern muss.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern GesSchädBLVO M-V (Landesverordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen Mecklenburg-Vorpommern)

Nicole Heese
SG Ordnung und Soziales