Titel Logo
Gemeindekurier Ostseeheilbad Graal-Müritz
Ausgabe 12/2023
Rathausinformationen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verpflichtung zur Schnee-und Glättebeseitigung

Nachstehend wird auf die bestehende Räum- und Streupflicht in Graal-Müritz hingewiesen.

Das Wesentliche wird wiedergegeben. Die ausführlichen Bestimmungen finden Sie im § 5 der Straßenreinigungssatzung von Graal-Müritz.

Die Schnee- und Glättebeseitigung ist auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen.

Die Räumpflicht ist durchzuführen auf:

-

Gehwegen,

-

gemeinsamen Geh- und Radwegen,

-

Verbindungs- und Treppenwegen.

Zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte sind abstumpfende umweltfreundliche Stoffe, wie z.B. Sand oder Steingranulat einzusetzen.

Die Verwendung von Salz ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Schnee und Glätte sind in der Zeit von 08.00 bis 20.00 Uhr, unverzüglich nach beendetem Schneefall bzw. nach ihrem Entstehen, zu beseitigen.

Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte sind bis 08.00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen.

Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Gemeinde Graal-Müritz
Sachgebiet Ordnung/Soziales