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Gemeindekurier Ostseeheilbad Graal-Müritz
Ausgabe 2/2023
Rathausinformationen
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Jahreshauptveranlagung zur Grundsteuer im Jahr 2023

Gemeinde Graal-Müritz, Ribnitzer Straße 21

18181 Graal-Müritz

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Graal-Müritz

Jahreshauptveranlagung zur Grundsteuer im Jahr 2023

Für das Kalenderjahr 2023 werden wie im Vorjahr keine Bescheide zur Grundsteuer versandt, wenn sich zum Vorjahr nichts bei Ihnen geändert hat. Die neue Haushaltssatzung für das Jahr 2023 ist mit Datum vom 13.02.2023 öffentlich bekannt gemacht worden. Aus dieser gehen die Hebesätze für das Jahr 2023 hervor.

Da keine Änderung der Grundsteuer eingetreten ist, wird auf die Versendung von Grundsteuerbescheiden verzichtet. Bei Änderungen der Bemessungsgrundlagen bzw. bei Eigentümerwechsel oder bei Änderungen des Grundsteuermessbetrages, wird Ihnen selbstverständlich ein neuer Grundsteuerbescheid zugeschickt. Hierfür erhalten Sie im Vorfeld immer einen neuen Grundsteuermessbescheid vom zuständigen Finanzamt.

Gültig ist somit der Grundsteuerbetrag, der mit Grundsteuerbescheid ab dem Kalenderjahr 2022 zuletzt bekannt gegeben wurde.

Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines Steuerbescheides. Sie haben somit die Möglichkeit des Widerspruchs gegen Ihren Steuerbescheid. Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sie betragen für die:

Grundsteuer A - für land- und forstwirtschaftliche Betriebe  — 300 v.H.

Grundsteuer B - für Grundstücke —  410 v.H.

der Steuermessbeträge, die durch das zuständige Finanzamt festgesetzt wurden.

Die Ausstellung eines aktuell benötigten Steuerbescheides kann auf Anfrage bei der Gemeinde Graal-Müritz postalisch oder per Mail erfolgen. Hierfür können Verwaltungsgebühren i.H.v. 2,50 € erhoben werden.

Hinweise zur Erhebung der Hundesteuer und der Straßenreinigungsgebühren im Jahr 2023

Für das Kalenderjahr 2023 werden wie im Vorjahr keine Bescheide über die Hundesteuer und über die Straßenreinigungsgebühren versandt, wenn sich zum Vorjahr keine Änderungen ergeben haben.

Rechtsgrundlage hierfür findet sich im § 15 Kommunalabgabengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1162). Danach kann ein Bescheid über Abgaben für einen bestimmten Zeitraum bestimmen, dass dieser auch für künftige Zeitabschnitte gilt, solange sich nichts an der Berechnungsgrundlage und der Abgabehöhe ändert. Es ist anzugeben, an welchen Tagen und mit welchen Beträgen diese Abgaben fällig werden.

Einen neuen Bescheid über die Hundesteuer erhalten Sie in der Regel nur bei der An- bzw. Abmeldung eines Hundes oder wenn sich die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Graal-Müritz vom 20.12.2001 ändert. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Hundehalter verpflichtet sind, ihre Hunde ordnungsgemäß an- und abzumelden.

Einen neuen Bescheid über die Straßenreinigungsgebühren erhalten Sie in der Regel nur bei der An-bzw. Abmeldung oder wenn sich die Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Graal-Müritz vom 16.04.2019 ändert oder sich die Gebührensatzung mit Anlage zur Straßenreinigung vom 30.11.2015 ändert.

Zahlungsaufforderung:

Bei vorliegender Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift-Mandat) erfolgt die Abbuchung der Steuern und Abgaben wie gewohnt. Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, entrichten die Steuern und Abgaben für 2023 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - unter Angabe des Personenkontos und der Objektnummer zu den jeweiligen Fälligkeiten.

Zur Information hier nochmal die Zahlungstermine für alle Steuerarten:

Jahreszahler (nur auf Antrag):

01.07. des Jahres

Quartalszahler:

I. Quartal

15.02. des Jahres

II. Quartal

15.05. des Jahres

III. Quartal

15.08. des Jahres

IV. Quartal

15.11. des Jahres

Bankverbindung der Gemeinde Graal-Müritz:

Ostseesparkasse Rostock

IBAN

DE06 1305 0000 0275 2222 25

BIC

NOLADE21ROS

VR Bank Mecklenburg

IBAN

DE70 1406 1308 0006 8496 28

BIC

GENODEF1GUE

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Graal-Müritz, der Bürgermeister, Ribnitzer Straße 21, 18181 Graal-Müritz einzulegen.

Gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung und entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

Graal-Müritz, den 21.02.2023

Dr. Benita Chelvier  — (Siegel)
Bürgermeisterin