Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben dieses Jahr u.a. die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2024 verschickt. Einigen von Ihnen wird aufgefallen sein, dass ggfs. für das Folgejahr 2025 Änderungen im folgenden Fenster ausgewiesen werden:
Wir haben festgestellt, dass sich diese Beträge bei einigen Bescheiden von denen aus dem Jahr 2024 unterscheiden. Dies hängt mit der Grundsteuerreform ab dem Jahr 2025 zusammen. Teilweise wurden bereits die künftigen Messbeträge ab dem Jahr 2025 im Programm hinterlegt und mit dem derzeit gültigen Hebesatz berechnet.
Ab dem Jahr 2025 soll dieser Hebesatz durch die Städte und Gemeinden jedoch so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Dies bedeutet, dass sich der Gesamtbetrag der Grundsteuereinnahmen für die Gemeinde durch die Grundsteuerreform nicht wesentlich verändern soll. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.
Weiterhin kann eine künftige notwendige Anpassung der Steuern mit Blick auf die Gemeindefinanzen nicht ausgeschlossen werden.
Da sich der Hebesatz ab dem Jahr 2025 ändern wird, möchten wir Sie bitten, dass o.g. Feld mit den Fälligkeiten für 2025 zu ignorieren. Ihnen wird im Jahr 2025 ein geänderter und endgültiger Bescheid zugehen.
Nach heutigem Stand kann noch keine Aussage zur künftigen Höhe des Hebesatzes getroffen werden, da uns noch nicht ausreichend Daten zur Neubewertung seitens des Finanzamtes vorliegen.
Wir sind bemüht, Sie weiter über die Entwicklung bezüglich der künftigen Grundsteuer zu informieren, sind jedoch auf die Zuarbeit des Finanzamtes angewiesen.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen unsere Steuerabteilung gerne zur Verfügung.
Ansprechpartnerin: Frau Martienß
Tel. 038206 811 52 E-Mail: steuern@gemeinde-graalmueritz.de