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Gemeindekurier Ostseeheilbad Graal-Müritz
Ausgabe 2/2025
Rathausinformationen
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Unterstützung bei Hundebiss

Ein Hund läuft unangeleint in der Öffentlichkeit herum und Sie fragen sich, ob dies seine Richtigkeit hat. Seit Inkrafttreten der neuen Hundehalteverordnung M-V gibt es keine generelle Leinenpflicht mehr, jedoch ist ein Hund an Plätzen und Orten, an denen viele Menschen sich aufhalten, an einer Leine zu führen. Auch darf ein Hund nicht ohne Aufsicht seines Hundeführers ohne Leine herumlaufen. Sollte dennoch ein Hund ohne Leine und ohne die Aufsicht seines Halters oder Hundeführers unterwegs sein, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Hundeführer hat seinen Hund im eigenen Wirkungsbereich zu halten. Ist dies nicht der Fall, können Sie als Zeuge eine Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde erstatten. Das Formular hierzu erhalten Sie bei der Ordnungsbehörde der Gemeinde Graal-Müritz. Wichtig ist, um schnell handeln zu können, dass die Ordnungsbehörde umgehend informiert wird, damit diese ggfs. selbst die Situation überprüfen kann. Dieses Vorgehen vereinfacht eine spätere Bearbeitung sowie Ahndung der Ordnungswidrigkeit.

Was ist jedoch zu tun, wenn ein Hund einen anderen Hund oder gar einen Menschen anfällt und beißt? Sie haben in diesen Fällen zwei Möglichkeiten, Sie können die zuständige Ordnungsbehörde unter der Telefonnummer 038206-81135 kontaktieren oder aber sich direkt bei der zuständigen Polizeidienststelle melden und Hilfe anfordern. Bei Fragen steht Ihnen die Ordnungsbehörde der Gemeinde Graal-Müritz gern zur Verfügung. Sollten Sie zunächst Bedenken haben, dass der Hundeführer weg ist, bevor die Polizei oder Ordnungsbehörde vor Ort ist, versuchen Sie ggfs. selbst die Personalien des Hundeführers zu erfragen und sich die Hundehaftpflichtdaten und/oder die Nummer der Hundemarke zu geben, um auch für ein eventuell notwendiges späteres zivilrechtliches Verfahren (z. B. Geltendmachung von Tierarztkosten) gewappnet zu sein.

Nicole Heese
Ordnung/Soziales