Seit dem 7. Februar 2026 gelten bundesweit angepasste Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Grundlage ist eine bundesrechtliche Regelung zur Deckung gestiegener Produktions-, Personal- und Verwaltungskosten sowie zur Sicherstellung der hohen Sicherheitsstandards.
Der Besitz eines gültigen Personalausweises ist für deutsche Staatsangehörige ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtend.
Wir empfehlen, die Gültigkeit Ihres Ausweises rechtzeitig zu prüfen.
Zum 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) in Kraft getreten. Damit entfällt das bisherige Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG).
Betroffen sind deutsche Staatsangehörige, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden.
Bereits bestehende Übermittlungssperren nach § 36 Abs. 2 BMG wurden zum 1. Januar 2026 gelöscht.
Unverändert bestehen bleiben andere Widerspruchsmöglichkeiten nach dem Bundesmeldegesetz, insbesondere gegen Datenübermittlungen an Religionsgesellschaften, Parteien und Wählergruppen, Adressbuchverlage oder im Zusammenhang mit Ehe- und Altersjubiläen; die dafür bereits gesetzten Übermittlungssperren haben weiterhin Bestand.
Für Rückfragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt gern zur Verfügung.