Standort Beispiele
Die Gemeinde Graal-Müritz bietet in diversen Sammelhinweisaufstellern im Gemeindegebiet freie Flächen zum Werben für ortsansässige Gewerbetreibende/Einrichtungen zur Nutzung an.
In dem Aufsteller können entsprechend der Satzung der Gemeinde Graal-Müritz zur Regelung der Werbung und Warenautomaten (Werbesatzung), auch Gewerbetreibende/Einrichtungen werben, deren Leistung nicht an der Stätte liegt.
Kurstraße/Ecke Rostocker Str. – 5 Einheiten
Friedhofsweg/Ecke „Zur Seebrücke“ – 1 Einheit
Ribnitzer Str./Ecke Tannenhof – 8 Einheiten
der Größe 15 cm Höhe und 62 cm Breite, jährliche Kosten: 1 Einheit = 21,42 €
(Es besteht die Möglichkeit, 2 Einheiten in der Größe 30 cm Höhe und 62 cm Breite zu beantragen.)
Bahnhofstraße/Ecke Kastanienallee – 1 Einheit
der Größe 40 cm Höhe und 120 cm Breite, jährliche Kosten: 1 Einheit = 195,00 €
Bahnhofstraße/Ecke An der Jugendherberge - 1 Einheit
der Größe 250 cm Höhe und 120 cm Breite, jährliche Kosten: 1 Einheit = 480,00 €
Die Hinweisschilder sind durch den Nutzer unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Werbesatzung auf seine Kosten anfertigen zu lassen.
Ihren schriftlichen Antrag mit Angaben über die Anzahl der benötigten Einheiten, ein Muster des Werbe-/Hinweisschildes sowie den beabsichtigten Beginn der Sondernutzung, reichen Sie bitte im Ordnungsamt der Gemeinde Graal-Müritz, Ribnitzer Straße 21 in 18181 Graal-Müritz ein.