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Gemeindekurier Ostseeheilbad Graal-Müritz
Ausgabe 4/2026
Rathausinformationen
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Änderungen im Landesfischereigesetz Mecklenburg-Vorpommern

Neuregelungen zur Fischerei im Land Mecklenburg-Vorpommern wurden modernisiert und digitale Verfahren weiter ausgebaut.

Fischereiabgabe:

Seit dem 01.09.2025 ist die jährliche Fischereiabgabe von allen Personen zu entrichten, die in Mecklenburg-Vorpommern angeln oder fischen – auch von Gastanglerinnen und Gastanglern aus anderen Bundesländern oder dem Ausland. Die Abgabe beträgt 10,00€ pro Jahr. Sie wird von den örtlichen Ordnungsbehörden und den beteiligten Ausgabestellen als Klebemarke auf einen entsprechendem Nachweisblatt ausgegeben oder kann auch online erworben und bezahlt werden.

Die Fischereiabgabe sowie Angelerlaubnisse für Küstengewässer und befristete Fischereischeine können online unter: www.erlaubnis.angeln-mv.de erworben werden. Die elektronische Zahlung erfolgt per Kreditkarte oder PayPal. Die Nachweise werden digital bereitgestellt und können bei Kontrollen elektronisch oder in Papierform vorgelegt werden. Entscheidend ist die gültige und lesbare Darstellung des Dokumentes.

Online-Verfahren:

Für Rückfragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt gern zur Verfügung.

i.A. C. Weber
Hauptamt / Einwohnermeldeamt/Fischerei