Auch wenn ich zum Zeitpunkt der Gemeindevertretersitzung aus persönlichen Gründen verhindert war und mein erster Stellvertreter Herr Dirk Völpel mich vertrat, möchte ich Sie mit Informationen aus dieser Sitzung versorgen. Ich hoffe Sie sind alle gesund und munter in den Monat April gestartet. Nach den allgemeinen Formalien erfolgte der Start mit der ersten Vorlage und hier ging es um die Neufassung der Satzung der Gemeinde Graal-Müritz über die Ordnung im Strandbereich. (Strandsatzung) Die einzelnen Fachausschüsse haben sich mit der Neufassung der Satzung wiederholt beschäftigt, angepasst und verändert. Nun waren wir soweit, diese Satzung dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg vorzulegen. Diese Behörde vertritt den Eigentümer der Flächen, das Land MV, ist die Fachdienststelle und hat Dienstaufsicht über derartige Satzungen. Der Vorlagebeschluss wurde einstimmig gefasst. Bei Interesse ist diese Satzung im Bürgerinformationssystem auf der Homepage einsehbar. Der nächste TOP ist unmittelbar mit der Strandsatzung verbunden. Hier handelt es sich um Nutzungsentgelte für die Inanspruchnahme des Strandes. Beide Vorlagen wurden immer im Zusammenhang in den Ausschüssen behandelt. Auch diese Entgeltordnung wurde mehrheitlich beschlossen und tritt mit der Veröffentlichung der Strandsatzung in Kraft. Seit Jahren beschäftigen wir uns in den unterschiedlichen Ausschüssen und Gremien mit den Dünenschutz. Immer wieder werden die Dünen betreten. Diese sind ein Küstenschutzbauwerk und müssen pfleglich behandelt werden, damit sie ihrer Aufgabe dem Schutz unserer Ortslage vor Hochwasser gerecht werden können. Diese Aufgabe obliegt dem Eigentümer, dem Land MV. Seit dem Jahr 2019 gab es eine Vereinbarung, dass das Land das notwendige Material dafür zur Verfügung stellt und die Gemeinde die Abzäunungsarbeiten übernimmt. In den letzten Jahren hat sich aber gezeigt, dass dies für die Gemeinde personell und wirtschaftlich nicht mehr schaffbar ist. Deshalb wurde vorgeschlagen, die Abzäunungen auf die Strand-Überwege sowie stark frequentierte Bereiche des Strandes zu beschränken. Dieser wurde zur Kenntnis genommen und der Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.08.2019 (Vorlage GII 21-9/2019) dahingehend geändert, dass die Abspannung der Landesküstenschutzdünen gemäß der bestehenden Vereinbarung künftig vorrangig auf besonders sensible und stark frequentierte Bereiche (insbesondere Strandzugänge sowie Bereiche rechts und links der Seebrücke) konzentriert wird. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, dem StaLU MM den geänderten Umsetzungsumfang mitzuteilen und die bestehende Vereinbarung entsprechend fortzuschreiben. Dieser Beschluss wurde mehrheitlich getragen. In einem weiteren TOP wurde die Richtlinie zur Vergabe von Mietwohnungen der Gemeinde Graal-Müritz angepasst. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Graal-Müritz beschließt: Die Richtlinie zur Vergabe von Mietwohnungen der Gemeinde Graal-Müritz wird in der vorgelegten geänderten Fassung beschlossen. Die Änderungen betreffen insbesondere die Regelungen zu Wohngemeinschaften, mobilem Arbeiten sowie den Zeitpunkt der maßgeblichen Punktebewertung. Ein weiterer Punkt war ein Balkonanbau im Objekt der Wohnungseigentümer-gemeinschaft (WEG) zur Entscheidung der Beteiligung der Gemeinde Graal-Müritz. Da es in der Diskussion in der Gemeindevertretung noch Fragen gab, wurde auf Antrag eines Vertreters die Vorlage vertagt. Viele von Ihnen haben an den öffentlichen Veranstaltungen zur Vorstellung der kommunalen Wärmeplanung teilgenommen und sich eingebracht. Die Firma Kubus legte am 30.01.2026 nun den endgültigen Plan vor. Daraus resultierend wurde mehrheitlich nachfolgender Beschluss gefasst. 1. Die Gemeindevertretung beschließt den „Kommunalen Wärmeplan der Gemeinde Graal-Müritz“ in der Fassung vom 30.01.2026 als strategische Grundlage für die zukünftige Wärmeversorgung der Gemeinde bis zum Zieljahr 2045. 2. Der Wärmeplan wird nach Beschlussfassung öffentlich bekannt gemacht und auf der Internetseite der Gemeinde zur Einsicht bereitgestellt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Wärmeplan dargestellten Maßnahmen weiterzuverfolgen und die Gemeindevertretung regelmäßig über den Stand der Umsetzung zu informieren. Im letzten Punkt beschäftigte sich das Gremium mit dem Sondervermögen des Bundes (MV-Plan 2035) und fasste folgenden Beschluss: Die Gemeindevertretung nimmt die Informationen zum Sondervermögen des Bundes (MV-Plan 2035) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, 1. das weitere Vorgehen zur Mittelverwendung unter Einbindung der Runde der Fraktionsvorsitzenden und dem Bauausschussvorsitzenden abzustimmen, 2. auf dieser Grundlage Prioritätenlisten für die Umsetzung geeigneter Projekte zu erarbeiten und diese der Gemeindevertretung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Sie sehen unsere Gremien der Fachausschüsse und letztendlich die Gemeindevertretung haben viele wichtige Vorhaben und Projekte bewegt und versuchen Sie immer zeitnah im Interesse unserer Einwohner und Gäste positiv zum Abschluss zu bringen. Oft ist es notwendig diese Vorlagen mehrmals in einem Ausschuss zu diskutieren, um alles zu einem Guten Ende zu bringen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Frühlingsstart und viel Gesundheit.